RWI-Leibniz-Institutspräsident Christoph Schmidt "Schwarze Null ist kein Grund zur Euphorie"

Düsseldorf · Der Haushaltsüberschuss von Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2016 war für viele überraschend. Eine gute Nachricht ist das jedoch nicht unbedingt, denn zurückzuführen ist er vor allem auf das gesunkene Zinsniveau. Ob NRW die Schuldenbremse schafft, ist damit längst nicht sicher. Ein Gastbeitrag.

 Diverse Euro-Banknoten auf einem Haufen (Symbolfoto).

Diverse Euro-Banknoten auf einem Haufen (Symbolfoto).

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Zur allgemeinen Überraschung verzeichnete NRW für das vergangene Jahr einen Haushaltsüberschuss von etwas über 200 Millionen Euro und erreichte erstmals seit dem Jahr 1973 eine "schwarze Null". Im Haushaltsgesetz vom Dezember 2015 war noch ein Defizit von 1,8 Milliarden Euro eingeplant worden. Dieser Erfolg ist aber kein Grund zur Euphorie.

Denn etwa die Hälfte der seit dem Jahr 2011 erzielten Konsolidierung geht auf Einsparungen durch das gesunkene Zinsniveau zurück. Müsste das Land sich heute zu jenem Zinsniveau refinanzieren, das im Jahr 2007 vor der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise herrschte, wären gut zweieinhalb Milliarden Euro zusätzlich für Zinszahlungen erforderlich. Mit einem steigenden Zinsniveau sind für NRW also große Haushaltsrisiken verbunden.

 Christoph Schmidt ist Präsident des RWI - Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung.

Christoph Schmidt ist Präsident des RWI - Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung.

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Es kommt hinzu, dass die Finanzlage vieler nordrhein-westfälischer Städte, Kreise und Gemeinden weiterhin prekär ist — trotz des Stärkungspakts für überschuldete Kommunen und obwohl die Entlastung durch das Zinsniveau auch auf kommunaler Ebene zu spüren ist. Ein hoher Bestand an kurzfristigen Kassenkrediten macht viele Kommunen zudem besonders anfällig für Zinsänderungsrisiken. Von einem Ende der fiskalischen Herausforderungen für NRW kann also keine Rede sein.

Bei einer Bewertung der öffentlichen Finanzen sollte ohnehin nicht so sehr der Saldo, sondern vor allem die Struktur der Einnahmen und Ausgaben im Vordergrund stehen. Hier weist NRW seit Jahren eine relativ geringe Zukunfts- und Wachstumsorientierung auf. So sind in Nordrhein-Westfalen die Ausgaben je Schüler mit die geringsten im Ländervergleich. Die Betreuungsrelationen an den Hochschulen sind ebenfalls deutlich schlechter als in anderen Bundesländern. Gravierende Mängel der Verkehrsinfrastruktur gehören in weiten Teilen des Landes zur Alltagserfahrung.

Mittlerweile wird zwar versucht, Fehlentwicklungen aufzuarbeiten, wie zahlreiche Baustellen im Straßen- und Schienennetz zeigen. Die wahre Herausforderung liegt jedoch nicht in der Instandsetzung, sondern in der Anpassung der Infrastruktur an Veränderungen wie den demografischen Wandel oder die Digitalisierung. Die Politik ist gefordert, Prioritäten und Nachrangigkeiten im öffentlichen Leistungskatalog klar zu definieren.

Wahl 2017 in NRW - Gastbeitrag: "Schwarze Null ist kein Grund zur Euphorie"
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Mit dem Setzen der Prioritäten ist es aber nicht getan. In einem zweiten Schritt geht es um eine effiziente Aufgabenerfüllung. NRW setzt dabei stärker als andere Bundesländer auf seine administrativ leistungsfähigen Kommunen. Umso mehr gilt es, eine dem Aufgabenspektrum angemessene, finanzielle Mittelausstattung der Kommunen zu gewährleisten.

Ohne diese Klärung entlässt man die Kommunen zu einfach aus ihrer finanzpolitischen Verantwortung: Es würde immer wieder zu ad hoc entschiedenen Anpassungen im kommunalen Finanzausgleich kommen, und die Anreize für eine nachhaltige Konsolidierung auf kommunaler Ebene blieben schwach. Werden neue Aufgaben vom Land auf die Kommunen übertragen, wird sich zwar kaum vermeiden lassen, dass über die jeweils angemessene Entschädigung gestritten wird. Jüngste Beispiele sind die Auseinandersetzungen um die Finanzierung der Inklusion von behinderten Schülern in Regelschulen und des infolge der Flüchtlingsmigration deutlich erhöhten Aufwands für Asylbewerber.

Doch bei aller Berechtigung von Forderungen nach einer besseren Finanzausstattung sind die Kommunen auch selbst in der Pflicht: Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes ist begrenzt, und nach wie vor sind viele kommunale Finanzprobleme hausgemacht. An Belegen dafür fehlt es nicht. So wird der Grundsatz "ambulant vor stationär" in den Bereichen Jugendhilfe und Pflege nicht konsequent durchgesetzt, und die Möglichkeiten zur interkommunalen Kooperation werden bestenfalls zögerlich ergriffen.

Vor einer Konsolidierungsillusion ist zu warnen

Noch weiter an der Steuerschraube zu drehen, ist keine sinnvolle Lösung für die Kommunen. Denn die Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuer sind bereits die höchsten im Vergleich der Bundesländer. Nicht zuletzt treiben Erhöhungen der Grundsteuer auch die Mieten nach oben. Das steigert die Standortattraktivität bestimmt nicht. Notwendig ist die Diskussion darüber, wie die kommunalen Leistungen an die finanziellen Möglichkeiten angepasst werden müssen.

Es kann auch der erste Schritt zur Konsolidierung eines kommunalen Haushaltes sein, bewusst darauf zu verzichten, ein öffentliches Gut bereitzustellen. Die immer wieder zelebrierte Empörung einiger Kommunen in NRW darüber, dass andere Kommunen offensichtlich besser haushalten als sie selbst, ist hingegen kein produktiver Beitrag.

Insgesamt ist vor einer Konsolidierungsillusion zu warnen: Der jüngste Überschuss im Landeshaushalt ist kein Beleg dafür, dass NRW die ab dem Jahr 2020 auf Länderebene verpflichtende Schuldenbremse mit ihrem Verbot der Neuverschuldung ohne weitere Anstrengungen einhalten kann. Die nächste Landesregierung sollte daher stärker auf eine qualitative Konsolidierung setzen, die Art und Umfang der öffentlichen Leistungen in den Blick nimmt und eine grundlegende Neuordnung des aktiven und passiven Finanzausgleichs zwischen Land und kommunaler Ebene umfasst.

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