Streit um riskante Zinsgeschäfte BGH gibt Bönen teilweise recht

Karlsruhe · Im Streit zwischen der Stadt Bönen und der Dexia Kommunalbank wegen verlustreicher Zinsgeschäfte hat die Kommune nach einem BGH-Urteil Anspruch auf Schadenersatz.

Das Kreditinstitut habe seine Aufklärungspflicht verletzt, entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Bönen hatte auf Anraten der Bank 2007 für eine Umschuldung einen sogenannten wechselkurs-basierten Darlehensvertrag über drei Millionen Euro abgeschlossen. (Az.: XI ZR 152/17)

Der Zinssatz war dabei an den Wechselkurs des Euro zum Schweizer Franken gekoppelt - zuletzt musste die kleine Stadt knapp 19 Prozent Zinsen an die in Berlin ansässige Bank bezahlen, die zur belgisch-französischen Dexia-Gruppe gehört.

Grundsätzlich sittenwidrig sei der Darlehensvertrag aber nicht und müsse auch nicht rückabgewickelt werden, befanden die BGH-Richter: Schließlich hätte sich die Stadt bei anderer Entwicklung des Wechselkurses besser gestellt, als wenn sie den ursprünglichen Kredit weitergeführt hätte. Allerdings habe die Bank die Risiken des abgeschlossenen Vertrags verharmlost.

Der BGH verwies den Fall zurück an das Kammergericht Berlin, wo über die Schadenshöhe entschieden werden soll. Die Stadt habe Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten, die ihr durch die gewählte Finanzierungsform entstanden seien.

(wer)
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