Schulische Inklusion NRW-Kommunen warnen vor Scheitern

Düsseldorf · Scheitert die schulische Inklusion? Das befürchten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Für einen "qualitätsvollen" gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderten Kinder fehlten die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bernd Jürgen Schneider.

 Es fehlt an personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Inklusion, kritisiert der Städte- und Gemeindebund NRW.

Es fehlt an personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Inklusion, kritisiert der Städte- und Gemeindebund NRW.

Foto: dpa, Armin Weigel

Schon vor zwei Jahren hätten die kommunalen Spitzenverbände verbindliche Qualitätsstandards verlangt, sagte Schneider am Dienstag in Düsseldorf. Jetzt räche sich, dass die rot-grüne Landesregierung seinerzeit aus Furcht vor den finanziellen Folgen auf die Festlegung inhaltlicher Rahmenbedingungen für den inklusiven Unterricht verzichtet habe. Das Generationenprojekt Inklusion könne nur gelingen, wenn einerseits ein Qualitätsanspruch formuliert und andererseits die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt würden. Derzeit klagten über 50 Kommunen wegen unzureichender Kostenerstattung vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster.

Es sei nicht hinzunehmen, dass die Qualität des inklusiven Unterrichts von den unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten einer Kommune abhängig sei, betonte Schneider. "Das widerspricht dem verfassungsrechtlichen Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen." Bis ein einheitlicher Orientierungsrahmen festgelegt sei, müsse die schulische Inklusion "an das Leistbare angepasst" werden. Förderschulen dürften nicht vorschnell geschlossen werden, um weiterhin eine Alternative zum inklusiven Angebot machen zu können.

Schneider verwies darauf, dass nach der jüngsten Online-Befragung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unter Schulleitern mindestens 6.500 Sonderpädagogen in NRW fehlten. Knapp 80 Prozent der Schulen verfügten "nur zum Teil oder gar nicht" über eine ausreichende Materialausstattung für differenziertes Lernen.

Seit dem vergangenen Schuljahr haben behinderte Kinder in NRW bei ihrer Einschulung und dem Übergang in die Sekundarschule einen Rechtsanspruch auf den Regelunterricht an einer allgemeinen Schule.
Nahezu 40 Prozent aller behinderten Kinder besuchen inzwischen eine Regelschule. Weiterhin werden 73.940 gehandicapte Kinder an landesweit 494 Förderschulen unterrichtet. In den nächsten Jahren sollen in NRW wegen Schülermangel 47 Förderschulen auslaufen. Fast 20.000 der 196.567 Lehrkräfte verfügen inzwischen über eine sonderpädagogische Weiterbildung.

(gol/KNA)
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