Steuerstrafgelder Rot-Grün in NRW kürzt soziale Spenden

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat die Sozial-Zuweisungen an gemeinnützige Organisationen im Land gekürzt. Weniger Geld aus Steuerstrafverfahren geht an gemeinnützige Organisationen.

 Die Landesspenden aus Steuerstrafgeldern sind weiter gesunken.

Die Landesspenden aus Steuerstrafgeldern sind weiter gesunken.

Foto: dpa, Julian Stratenschulte

Die Finanzämter können gegen Zahlung einer Geldauflage von der Verfolgung von Steuerdelikten absehen. Die Regelung kommt zur Anwendung, wenn eine Strafverfolgung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre. Unter dem Druck immer neu angekaufter Steuer-CDs ist die Zahl der Selbstanzeigen und damit der Strafgelder in Nordrhein-Westfalen seit 2010 massiv gestiegen.

Obwohl die Finanzämter 2015 mit 18,8 Millionen Euro mehr kassierten als 2010 (14,6 Millionen), bekamen die gemeinnützigen Einrichtungen 2015 wegen der geringeren Quote weniger davon ab (1,4 Millionen) als 2010 (2,2 Millionen Euro).

Der FDP-Politiker Witzel kritisiert das: "Markenzeichen der Landesregierung ist die angeblich präventive Sozialpolitik. Jetzt wird der Etikettenschwindel sichtbar: Die Haushaltsführung von Rot-Grün ist so desaströs, dass die Regierung bei konkreter sozialer Arbeit sparen muss." Walter-Borjans hält dagegen: Der Landesrechnungshof habe die Vorgabe gemacht, dass mindestens 80 Prozent der Gelder der Staatskasse zugeführt werden müssten. Zum anderen lasse sich "sozial-präventive Politik nicht daran messen, zu welchem Prozentsatz Geldauflagen gemeinnützigen Vereinen zugewiesen werden".

(tor)
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