NRW will üppige Sofort-Pensionen kürzen Minister Jäger sorgt sich um die Bürgermeister

Düsseldorf · Die Fraktionen von SPD und Grünen in NRW wollen die teils üppigen Pensionen für Ex-Oberbürgermeister beschneiden. Der zuständige Innenminister scheint davon nicht gerade begeistert zu sein.

So viel kostet öffentliches Personal den Steuerzahler
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Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat skeptisch auf Planungen der Koalitionsfraktionen von Grünen und SPD reagiert, die lebenslangen Sofort-Pensionen von früheren Bürgermeistern massiv zu beschneiden. "Diese Überlegung gab es bisher nicht", sagte Jäger am Montag in Düsseldorf. Es sei noch keine abschließende Entscheidung gefallen. "Das muss man sehr genau abwägen."

Es werde immer schwieriger, Persönlichkeiten als Kandidaten für Oberbürgermeister- oder Bürgermeisterwahlen zu begeistern. Wer Bürgermeister werde, bekomme einen Zeitvertrag und gebe oft eine berufliche Existenz auf. Auch das müsse in der Versorgung berücksichtigt werden.

SPD und Grüne im Landtag wollen die vom Alter unabhängigen Sofort-Ruhegehälter für ausgeschiedene Bürgermeister abschaffen. "Wir wollen das sofortige Ruhegehalt durch ein zeitlich befristetes Übergangsgeld ersetzen", sagte der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Martin-Sebastian Abel auf Anfrage. "Die Pension soll erst später im Rentenalter ausgezahlt werden."

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Foto: Maximilian Nowroth

Zuerst hatte unsere Redaktion von den Plänen berichtet. Im Gespräch ist eine maximal zweijährige Laufzeit, in der ehemalige kommunale Spitzenbeamte zwei Drittel ihrer letzten Bezüge erhalten sollen.

Auch der SPD-Finanzpolitiker Markus Herbert Weske sagte unserer Redaktion: "Das Modell einer lebenslangen Sofort-Pension hat ausgedient. Pensionen werden auch Bürgermeister künftig erst im Rentenalter erhalten."

Grünen-Politiker Abel betonte, Bürgermeister trügen viel Verantwortung und sollten deswegen auch gut bezahlt werden. Aber die Ruhegeldregelung müsse nachvollziehbarer sein. Die Koalitionsfraktionen würden im Rahmen der Dienstrechtsreform einen konkreten Vorschlag machen. "Am Ende der Reform darf auch nicht stehen, dass niemand mehr kommunale Spitzenämter übernehmen will", sagte Abel.

Die Porträts der Oberbürgermeister
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Foto: Kombo: Bretz/ Efe/Radowski

In NRW haben Bürgermeister oder Oberbürgermeister nach acht Jahren Dienstzeit Anspruch auf ein sofortiges Ruhegehalt. Dieses beträgt nach Angaben des Bundes der Steuerzahler 35 Prozent der letzten Bezüge. Als Dienstzeit können auch bestimmte Tätigkeiten vor Amtsantritt angerechnet werden.

Ein OB einer Stadt über 500 000 Einwohner verdient knapp 12 000 Euro im Monat - Aufwandsentschädigungen nicht eingerechnet. Das Oberhaupt einer mittelgroßen Stadt zwischen 40 000 und 60 000 Einwohnern kommt auf rund 8300 Euro, die Bezüge eines Kleinstadt-Bürgermeisters liegen zwischen 5000 und 6300 Euro.

(lnw)
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