Vorschlag des Familienministeriums NRW will Vergabe von Doppelnamen erleichtern

Düsseldorf · Die schwarz-gelbe Landesregierung will das Namensrecht reformieren. Künftig soll es leichter möglich sein, dass alle Familienmitglieder denselben Namen tragen, auch wenn es ein Doppelname ist. Gleichzeitig soll es einfacher werden, den Familiennamen im Nachhinein zu ändern.

 Jemand setzt seine Unterschrift unter ein Dokument. (Symbolbild)

Jemand setzt seine Unterschrift unter ein Dokument. (Symbolbild)

Foto: AP

Bisher sind Namensänderungen die Ausnahme. Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa wenn der Name Wortspiele provoziert, eine Diskreditierung darstellt oder anstößig klingt. Auch Änderungen von komplizierten, fehleranfälligen Schreibweisen wie Umlauten können ein Kriterium sein.

Aus der Ausnahme die Regel machen

Grundsätzlich wird dabei das Interesse des Einzelnen abgewogen gegen das öffentliche Interesse daran, dass ein Familienname bestehen bleibt.

CDU und FDP wollen dem Familienministerium zufolge die Hürden für eine Namensänderung nun so weit senken, dass aus der Ausnahme die Regel wird. Dabei könnte die Landesregierung Unterstützung aus Berlin bekommen. Das Justizministerium prüft, ob die Regelungen im Namensrecht zu restriktiv, wenig flexibel und damit nicht zeitgemäß sind. Einer Änderung müssten Bundesrat und Bundestag zustimmen.

Einfacher werden soll das Tragen von Doppelnamen in der Ehe. Bisher dürfen aus der Ehe hervorgegangene Kinder keinen Doppelnamen erhalten, der aus den Namen beider Elternteile gebildet wurde.

(kib / jd)
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