Sieg für den Tierschutz NRW verbietet Töten von Eintagsküken

Düsseldorf · Brütereien in Nordrhein-Westfalen dürfen männliche Eintagsküken von Legehennenrassen nicht mehr töten. Mit ihrem Erlass geht die Landesregierung nach Angaben von Donnerstag gegen die europaweit gängige Praxis vor und beruft sich dabei auf eine Bewertung der Staatsanwaltschaft Münster.

Der Weg vom Ei zum Küken
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Der Weg vom Ei zum Küken

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Die habe in einem Verfahren gegen eine Kleinbrüterei im Kreis Coesfeld festgestellt, dass das Töten männlicher Küken tierschutzwidrig sei. Da die männlichen Küken von Legehennenrassen keine Eier legen und auch kein Fleisch ansetzen, würden sie geschreddert.

"Diese Praxis ist absolut grausam, hier werden Lebewesen zum Abfallprodukt der Landwirtschaft", stellte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) am Donnerstag in einer Mitteilung fest. Die strafrechtliche Bewertung der Staatsanwaltschaft habe das Ministerium zum Handeln veranlasst.

Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren gegen die Brüterei wegen "Verbotsirrtums" eingestellt, weil die Brüterei es nicht besser habe wissen können. Gleichzeitig habe die Staatsanwaltschaft festgestellt, dass es im Sinne des Tierschutzes keinen vernünftigen Grund für die Tötung gebe und die Praxis somit gegen das Tierschutzgesetz verstoße.

Die EU regele zwar die Tötung der männlichen Küken, aber das reiche der Staatsanwaltschaft nicht als Legitimierung, sagte eine Ministeriumssprecherin. Nach Angaben des Ministeriums gibt es bis zu 15 kleinere Brütereien in NRW.

(lnw)
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