Unterschiede in Kommunen Tagespflegemutter in NRW erhält im Schnitt 4,69 Euro pro Kind

Düsseldorf · Für die Betreuung eines unterdreijährigen Kindes (U3) erhält eine Tagespflegemutter in NRW durchschnittlich einen Stundenlohn von 4,69 Euro. Die Tagespflege wird in NRW je nach Kommune unterschiedlich entlohnt – die Landesregierung verweist auf die kommunale Selbstverwaltung.

 Die Kindertagespflege wird in NRW unterschiedlich entlohnt.

Die Kindertagespflege wird in NRW unterschiedlich entlohnt.

Foto: dpa, jps kno bwe

Für die Betreuung eines unterdreijährigen Kindes (U3) erhält eine Tagespflegemutter in NRW durchschnittlich einen Stundenlohn von 4,69 Euro. Die Tagespflege wird in NRW je nach Kommune unterschiedlich entlohnt — die Landesregierung verweist auf die kommunale Selbstverwaltung.

Das teilte NRW-Familienministerin Christina Kampmann (SPD) am Freitag dem Düsseldorfer Landtag auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Opposition mit.

Dabei gehe sie davon aus, dass die Städte und Gemeinden ihre Aufgaben unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfe nach Recht und Gesetz erfüllten, betonte Kampmann. Im Rahmen der geplanten Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) werde womöglich über eine neue gesetzliche Grundlage für die Kindertagespflege im Rahmen eines Gesamtkonzepts entschieden.

In Kindergartenjahr 2016/2017 stehen nach Angaben des Düsseldorfer Familienministeriums landesweit insgesamt 51.000 Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung. Über den Belastungsausgleich erhalten die Kommunen vom Land für jeden U3-Platz in der Kindertagespflege rechnerisch etwa 3.600 Euro. Zudem bekommen die örtlichen Jugendämter für jedes Kind in der Tagespflege bis zum Schuleintritt jährlich 781 Euro aus der Landeskasse. Bei behinderten Kindern erhält das Jugendamt eine Pauschale in 3,5-facher Höhe.

Die CDU-Landtagsopposition kritisierte, die rot-grüne Landesregierung sei von ihrem angestrebten Ziel "nach wie vor weit entfernt", die Kindertagespflege der finanziellen Förderung der Kindergärten anzunähern. Wegen der festen Bezugsperson, der überschaubaren Kinderzahl und der zeitlichen Flexibilität sei die Kindertagespflege eine "wichtige Alternative" zu institutionellen Betreuungseinrichtungen.

Die Familienministerin verwies darauf, dass die örtlich unterschiedlichen Geldleistungen für Tagesmütter sich nicht nur nach der Betreuungsstunde bestimmten. So gebe es in den Kommunen unterschiedliche Regelungen etwa für Ausfallzeiten bei Krankheiten und Urlaub. Auch die Übernahme von Qualifizierungs-, Fortbildungs- und Ausstattungskosten schlage sich nicht im Stundenlohn pro Kind nieder.

(isw/KNA)
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