Paragraf 58a angewendet NRW schiebt erstmals Gefährder ab

Düsseldorf · NRW-Integrationsminister Joachim Stamp hat einen Ausländer abgeschoben, der von der Polizei als Gefährder eingestuft ist. Damit wurde erstmals der spezielle Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz angewendet.

 Menschen steigen in ein Flugzeug ein (Symbolbild).

Menschen steigen in ein Flugzeug ein (Symbolbild).

Foto: dpa

Der ausreisepflichtige Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit sei Ende vergangenen Jahres in die Türkei zurückgeführt worden, teilte das Ministerium am Mittwochabend mit. "Wir gehen mit aller Konsequenz gegen die Bedrohung durch islamistische Terroristen vor und führen den Kampf gegen Extremisten entschlossen und mit allen Mitteln unseres Rechtsstaates", sagte Stamp (FDP). Dazu werde, wo es möglich und geboten sei, der Paragraf 58a angewendet.

Es ist das erste Mal, dass in Nordrhein-Westfalen ein Gefährder nach diesem Paragrafen außer Landes gebracht wurde. Das Gesetz besagt, dass ein Asylbewerber zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit in Deutschland abgeschoben werden kann. Im Fall des Weihnachtsmarktattentäters Anis Amri war diese Möglichkeit erwogen, aber verworfen worden. Ein Mitarbeiter des Innenministeriums hatte dies in seiner Aussage vor dem NRW-Untersuchungsausschuss damit begründet, dass man die verwaltungsrechtlichen Hürden des Paragrafen 58a damals für zu hoch hielt. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum war der Aussage zufolge zu dem Schluss gekommen, dass Paragraf 58a nicht anwendbar war. Die nach dem 11. September geschaffene Norm war bis dahin nie eingesetzt worden. Inzwischen wollen sowohl Niedersachsen als auch Bremen Gefährder auf diese Weise abschieben.

Stamp, der für die FDP im Amri-Untersuchungsausschuss saß, hatte kurz nach Amtsantritt angekündigt, genau zu prüfen, welche Gefährder nach Paragraf 58a abgeschoben werden können. Er hatte sich zugleich dafür ausgesprochen, diese Möglichkeit auszuschöpfen, anstatt sofort die Gesetze zu verschärfen.

(kib)
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