Nebenbei-Posten NRW-Minister verstoßen gegen eigenen Kodex

Düsseldorf · Die rot-grünen Minister der NRW-Landesregierung haben bis zu 16 Kontrollmandate außerhalb der Politik - ihr eigener Kodex erlaubt nur fünf. Angeführt wird die Liste von Ministerpräsidentin Kraft. Kritik kommt von der Vereinigung deutscher Aufsichtsräte.

 Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) führt die Liste der Postensammeler im NRW-Kabinett an.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) führt die Liste der Postensammeler im NRW-Kabinett an.

Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Bei der Kontrolle von Stiftungen und Unternehmen in NRW verstößt die Landesregierung gegen ihre eigenen Grundsätze. Zahlreiche Minister besetzen dort wesentlich mehr Posten, als sie einer Selbstverpflichtung aus dem März 2013 zufolge haben dürfen.

Nebenbei-Posten: NRW-Minister verstoßen gegen eigenen Kodex
Foto: Radowski

Damals erlegte sich die Landesregierung Grundsätze für die gute Unternehmensführung auf ("Public Corporate Governance Kodex"). Dort werden Frauenquoten, Vergütungsregelungen und andere Vorgaben definiert, die eine vorbildliche Regierungsarbeit gewährleisten sollen.

Schutz vor Interessenskonflikten

Der Kodex soll die Regierungsmitglieder auch vor Interessenkonflikten und Überlastung schützen - schließlich sollen sie für jedes Mandat ausreichend Zeit haben. Daher heißt es im Kodex: "Die auf Veranlassung des Landes gewählten oder entsandten Mitglieder (. . .) sollen in der Regel nicht mehr als fünf Mandate in Überwachungsorganen gleichzeitig wahrnehmen."

Die Wirklichkeit sieht anders aus. Angeführt wird die Liste der Nebenbei-Posten von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), die 16 Kontrollmandate wahrnimmt - zum Beispiel in den Kuratorien der einflussreichen Krupp- oder der RAG-Stiftung. Ihr Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat 14 Kontrollmandate unter anderem beim RAG-Konzern, der Kreditanstalt für Wiederaufbau und den landeseigenen Unternehmen Portigon und NRW-Bank.

Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) hat zehn Kontrollmandate angenommen, sieben davon allein in der NRW-Bank. Auch Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) hat elf, darunter ebenfalls sieben allein in der NRW-Bank. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel hervor. Der sagt dazu: "Es ist nicht hinnehmbar, dass die Regierung weiter gegen ihre eigenen Grundsätze verstößt. So wird die Selbstverpflichtung zur Makulatur."

Skandalunternehmen

Nach dem "folgenschweren Aufsichtsversagen der Politik bei BLB und WestLB" will Witzel die Kontrollfunktionen der aktuellen Landesregierung ohnehin auf den Prüfstand stellen. Der landeseigene Baubetrieb BLB und die ehemalige Landesbank WestLB gelten als Skandalunternehmen, weil ihre Manager dem Steuerzahler mit haarsträubenden Managementfehlern mehrfach schwer geschadet haben. Witzel: "Wirksame Aufsicht setzt Qualifikation und zeitliches Engagement voraus."

Auch außerhalb des Parlaments löst der Hang der Landesregierung zur Ämterhäufung Kritik aus. Der Vorsitzende der Vereinigung deutscher Aufsichtsräte, Peter Dehnen, sagt: "Politiker gehören überhaupt nicht in Aufsichtsräte. Politiker sind Politiker und beherrschen dieses Geschäft. Aber deshalb sind sie noch lange keine Fachleute für Unternehmen." Die Kontrolle eines Unternehmens müsse man lernen. "Das gilt auch für Unternehmen, die der öffentlichen Hand gehören", so Dehnen.

Der Regierungssprecher relativiert: In der Antwort der Landesregierung seien auch solche Mitgliedschaften in Gremien aufgezählt, "die nicht als Kontrollgremien im Sinne des Kodex zu begreifen sind". Die Ministerpräsidentin zum Beispiel kontrolliert überwiegend wohltätige Stiftungen und kulturelle Einrichtungen, aber kaum Unternehmen.

Außerdem seien die Mehrfachmandate bei einzelnen Unternehmen oft nur "Ausschüsse" eines Organs und deshalb nicht mehrfach zu zählen. Zum Beispiel sitzt der Finanzminister bei der NRW-Bank im Verwaltungsrat, im Vergütungskontrollausschuss, im Prüfungsausschuss, im Risikoausschuss und anderen Organen und bringt es so auf stolze 14 Gremienmitgliedschaften.

Aufsichtsrats-Experte Dehnen lässt die Einwände des Regierungssprechers nicht gelten. "Für die Kontrolle von Stiftungen sollten dieselben Maßgaben wie für die Kontrolle von Unternehmen gelten. Wer das Mandat zur Kontrolle einer Stiftung ernst nimmt, darf auch nicht mehr Stiftungen als Unternehmen kontrollieren."

Nebeneinkünfte werden abgeführt

Auch seien die Mitgliedschaften in mehreren Ausschüssen eines Unternehmens jeweils als eigenständige Kontrollmandate zu werten: "Die Unternehmen bilden und besetzen diese Ausschüsse, weil die Arbeit dort besonders arbeitsintensiv ist und nicht vom Verwaltungsrat nebenbei erledigt werden kann. Das sind eigenständige, in sich geschlossene Kontrollaufgaben." In der Tat vergütet die NRW-Bank auch jeden der sieben Kontrollposten, die Walter-Borjans dort besetzt, jeweils eigenständig - mit mehreren Tausend Euro im Jahr. In der Summe kommt der Finanzminister auf jährlich mehr als 80.000 Euro an Nebeneinkünften.

Wie alle Mitglieder der Landesregierung führt er die Nebeneinkünfte jedoch bis auf einen kleinen Selbstbehalt an die Landeskasse ab.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort