Vorbild Bremen NRW diskutiert Krankenkarte für Asylbewerber

Düsseldorf · Im nordrhein-westfälischen Landtag wird die Einführung einer regulären Krankenkassen-Chipkarte für Asylbewerber nach dem Vorbild Bremens diskutiert. Dabei entsteht keine echte Mitgliedschaft. Die Behandlungskosten erstattet der Staat

Daten, Kosten, Sicherheit - die Fakten zur Gesundheitskarte
Infos

Daten, Kosten, Sicherheit - die Fakten zur Gesundheitskarte

Infos
Foto: AP

Die Erfahrungen dort seien "durchweg positiv", heißt es in einer Stellungnahme des Bremer Gesundheitssenators Hermann Schulte-Sasse (parteilos) an den Düsseldorfer Landtag. Mit der elektronischen Gesundheitskarte würden Flüchtlinge den gesetzlich Versicherten überwiegend gleichgestellt. Eine "Stigmatisierung" werde vermieden. Zudem sei der bürokratische Aufwand erheblich reduziert worden. Umfangreiche Verträge mit Leistungsanbietern entfielen.

Neben Bremen stattet bisher nur die Hansestadt Hamburg Asylbewerber mit Krankenkassen-Chipkarten aus. Beide Stadtstaaten haben Verträge mit der örtlichen AOK geschlossen, die lediglich die Durchführung der Krankenbehandlung übernimmt. Es entsteht keine echte Mitgliedschaft. Die Behandlungskosten erstattet der Staat der Krankenkasse. Diese erhalten pro Asylbewerber zehn Euro Verwaltungskosten. In den übrigen Bundesländern müssen Flüchtlinge derzeit noch jede medizinische Behandlung bei den Sozialbehörden beantragen. Die einzelnen Arztrechnungen werden von den Behörden überprüft. Der NRW-Landtag führt derzeit ein parlamentarisches Anhörungsverfahren zur Einführung der Krankenkassen-Chipkarte durch.

Die Hansestadt Bremen konnte nach den Angaben mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte an Flüchtlinge erheblich an Personal sowie Computer-Software in den Verwaltungsstellen einsparen. Es müssten "keine regelmäßigen stigmatisierenden Begutachtungen" der Asylbewerber durch die örtlichen Gesundheitsämter mehr in Auftrag gegeben werden, heißt es in der Bremer Stellungnahme. Mehrbelastungen für die Leistungsanbieter seien durch die Chipkarten nicht entstanden. Bisher lägen auch keine Beschwerden von Ärzten vor. Diese hätten die Chipkarten-Praxis vielmehr begrüßt, weil nicht mehr in einem "zweigleisigen Verfahren" mit der Ausgabe von Krankenscheinen gearbeitet werden müsse. Seit 2013 werde die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild ausgestellt, "so dass ein Leistungsmissbrauch weiter eingegrenzt wird". Bei festgestelltem Leistungsmissbrauch erfolge eine Sperrung der Versichertenkarte.

(KNA)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort