Sicherheitspaket gegen Terror NRW will Gefährdern Fußfesseln anlegen

Düsseldorf · Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ihr erstes sogenanntes Sicherheitspaket gegen Terror und Alltagskriminalität angekündigt. Die geplanten Änderungen des Polizeigesetzes sollen Fahndern die Arbeit erleichtern.

Fußfesseln, Videobeobachtung, Elektroschockpistolen: In NRW sollen Fahnder künftig mit allen Mitteln gegen Gefährder und Terroristen ebenso wie Diebesbanden und Drogendealer vorgehen können. Wie NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Freitag in Düsseldorf ankündigte, sollen terroristische Gefährder künftig auch in NRW - wie bereits in Süddeutschland - mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Bislang seien für eine lückenlose Observation rund um die Uhr mehr als 30 Beamte nötig.

Der Entwurf des neuen Polizeigesetzes soll am kommenden Dienstag ins Kabinett eingebracht werden. Damit werden zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages von CDU und FDP eingeleitet.

Die Novelle soll unter anderem die Möglichkeiten erweitern, Gefährder vorsorglich festzusetzen. Dafür wird der sogenannte Unterbindungsgewahrsam von derzeit maximal 48 Stunden auf bis zu einen Monat verlängert. "Wenn wir eine Person haben, von der wir wissen, dass sie sehr gefährlich ist, dann müssen wir sie schnell von der Straße bekommen", erklärte Reul. Zahlreiche Fahnder hatten nach dem islamistischen Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 2016 mangelnde Möglichkeiten beklagt, den tunesischen Terroristen Anis Amri festzusetzen.

Zudem soll die Polizei künftig auch auf verschlüsselte digitale Inhalte zugreifen können und Messengerdienste wie etwa WhatsApp auslesen dürfen. "Ein wehrhafter Rechtsstaat kann Plattformen, die von Terroristen missbraucht werden, doch nicht dauerhaft dem Zugriff der Sicherheitsbehörden entziehen", begründete Reul den Vorstoß. "Wenn Terroristen ihre Anschläge längst per WhatsApp planen, können wir uns kein Polizeigesetz aus dem Wählscheiben-Zeitalter leisten." In vielen anderen Bundesländern seien vergleichbare gesetzliche Regelungen bereits Standard.

Um den Bewegungsradius und die Kommunikation von terroristischen Gefährdern wirksam einzuschränken, soll es auch Aufenthalts- und Kontaktverbote geben. Außerdem ist vorgesehen, Elektroschockpistolen in den Waffenkatalog des Polizeigesetzes aufzunehmen.

Im Kampf gegen Alltagskriminalität - etwa Diebesbanden und Drogendealer - soll die Videobeobachtung ausgeweitet werden. "Angsträume in unseren Städten beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Menschen besonders stark", stellte Reul fest.

Die Polizei brauche auch eine freiere Handhabe, "an bestimmten Stellen besonders genau hinzusehen und mehr zu kontrollieren". Dafür müssten in NRW rechtssichere Handlungsgrundlagen geschaffen werden, die in anderen Bundesländern mit der verdachtsunabhängigen "Schleierfahndung" längst üblich seien. Reul kritisierte: "Nordrhein-Westfalen ist da auf der Deutschlandkarte bis heute leider ein blinder Fleck."

Im Folgenden wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs:

  • Fußfesseln

Terroristische Gefährder sollen - wie bereits in Süddeutschland - mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Bislang seien für eine lückenlose Observation rund um die Uhr mehr als 30 Beamte nötig, erklärte Reul. Wer sich weigert, die Fessel anzuziehen, sie ablegt oder manipuliert, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Geplant ist, die Fußfessel in Extremfällen auch Sexualstraftätern, Stalkern oder bei schweren Fällen häuslicher Gewalt anzulegen.

  1. Gewahrsam

Die Möglichkeiten, Gefährder vorsorglich festzusetzen, werden erweitert. Dafür soll der sogenannte Unterbindungsgewahrsam von derzeit maximal 48 Stunden auf bis zu einen Monat verlängert werden. Bayern hat sogar eine Dreimonatsfrist. Nach dem islamistischen Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 2016 hatten zahlreiche Fahnder mangelnde Möglichkeiten beklagt, den tunesischen Terroristen Anis Amri festzusetzen. Hooligans und Kriminelle aus reisenden Banden sollen bis zu sieben Tage, Täter aus dem Bereich häuslicher Gewalt bis zu zehn Tage in Gewahrsam genommen werden.

  1. Telekommunikation

Die Polizei soll künftig auch auf verschlüsselte digitale Inhalte zugreifen können und Messengerdienste wie WhatsApp auslesen dürfen. "Wenn Terroristen ihre Anschläge längst per WhatsApp planen, können wir uns kein Polizeigesetz aus dem Wählscheiben-Zeitalter leisten", sagte Reul. In vielen anderen Bundesländern seien vergleichbare Gesetze bereits Standard. Bislang werde die Überwachung normaler Telefone von Richtern nur genehmigt, wenn es bereits eine Straftat gegeben habe, erläuterte Reul. Künftig soll auch präventive Überwachung möglich sein. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vermisst hingegen Regelungen zur Online-Durchsuchung.

  1. Aufenthalts- und Kontaktverbote

Sie ergänzen den Maßnahmenkatalog, um Kommunikation und den Bewegungsradius terroristischer Gefährder einzuschränken.

  1. Elektroschockpistolen

Die sogenannten Taser werden in den Waffenkatalog des Polizeigesetzes aufgenommen. Vor der Anschaffung würden die Waffen noch getestet.

  1. Videobeobachtung

Sie wird ausgeweitet und soll auch in Gebieten außerhalb bekannter Kriminalitätsschwerpunkte erlaubt werden. "In Zukunft könnten wir auch die Hohe Straße in Köln überwachen, wo es Bandenkriminalität beim Taschendienstahl gibt", erklärte Reul. Bislang seien die Voraussetzungen zu restriktiv gewesen. Die neue Linie bedeute aber nicht, "dass wir an jeder Ecke in NRW Videokameras aufstellen wollen".

  1. Schleierfahndung

Die Polizei brauche auch eine freiere Handhabe, "an bestimmten Stellen besonders genau hinzusehen und mehr zu kontrollieren", stellte Reul fest. In allen anderen Bundesländern bis auf NRW und Berlin seien verdachtsunabhängige Kontrollen längst üblich.

  1. Reaktionen

Die Polizeigewerkschaften begrüßten die geplanten Maßnahmen als längst überfällig. "Das Sicherheitsgefälle gegenüber anderen Ländern wird endlich beseitigt", erklärte die GdP. Die SPD-Opposition kündigte eine eingehende Prüfung an, ob "ein überragender Mehrwert für die Sicherheit" zu erwarten sei, der Einschränkungen in Freiheitsrechte rechtfertige. Aus Sicht der Grünen hat Reul "ein von Überwachungsfantasien geprägtes Sicherheitspaket vorgestellt".

  1. Ausblick

Weitere Sicherheitspakete, darunter eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes, sollen folgen. Im Umgang mit Straftätern und Gefährdern werde die schwarz-gelbe Koalition ihre im Koalitionsvertrag angekündigte Null-Toleranz-Stratgie konsequent umsetzen, versicherte Reul. "Wir sind ja nicht aus Versehen gewählt worden."

(lsa)
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