Schärfere Hygiene-Regeln für Tagesmütter Mayonnaise und Tiramisu verboten

Düsseldorf · Die Landesregierung will einen Leitfaden für die Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege veröffentlichen. Ein 20-seitiger Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt, sieht strenge Regeln für die persönliche Hygiene und für die Zubereitung von Speisen vor.

 NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) will sicherstellen, dass Kinder sicher versorgt werden.

NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) will sicherstellen, dass Kinder sicher versorgt werden.

Foto: Volker Hartmann

So soll Tagesmüttern die Verwendung von rohen Eiern, Mayonnaise oder Tiramisu verboten sein. Handtücher sollen nach dem Händewaschen am besten nur einmal benutzt werden. Betreuungspersonal sei künftig im Regelfall wie Lebensmittelunternehmer zu behandeln, sagte ein Sprecher von NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) auf Anfrage.

So sollen die Tagesmütter darlegen, wo sie regelmäßig einkaufen. Hygienekontrollen sollen durchgeführt werden können, aber nur, wenn dazu ein Anlass besteht.

"Uns ist es wichtig, dass Kinder sicher versorgt werden", sagte Umweltminister Remmel. Tagesmütter hätten eine wichtige Aufgabe in der Gesellschaft. "Sie sollen sich mit Verantwortung um Kinder kümmern, aber nicht bürokratisch gemaßregelt werden", sagte der Minister.

Die geplanten NRW-Regelungen gehen auf eine Verordnung der EU zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelhygiene aus dem Jahr 2004 zurück. Die Landesregierung will die Vorgaben in den nächsten Wochen per Erlass veröffentlichen.

Nach den bisherigen Planungen soll die "Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz", die jede Tagesmutter bislang nachweisen muss, jährlich wiederholt werden. Dabei sollen auch Internet-Lernprogramme zum Einsatz kommen.

Zu den Anforderungen, die an die persönliche Hygiene gestellt werden, gehört auch der Umgang mit Schmuck während der Betreuung. "Finger- und Ohrringe sowie Armschmuck sollten Sie bei der Küchenarbeit nicht tragen", heißt es im Entwurf des Leitfadens.

Dies gelte auch für Nagellack. "Darüber hinaus sollten Sie, wenn Sie mit offenen Lebensmitteln umgehen, auf stark riechende Parfüms beziehungsweise Deos, Seifen und Handcremes verzichten."

Tagesmütter in NRW kritisieren die neuen Anforderungen als teilweise übertrieben. "Hygienevorschriften wie in einem Lebensmittelbetrieb können in einer Familie nicht umgesetzt werden", sagte Heike Kröll von der Interessengemeinschaft Düsseldorfer Kinderpflegepersonen. Die 40-Jährige, die derzeit fünf Pflegekinder betreut, befürchtet, dass sich künftige Tagesmütter von Überregulierungen abgeschreckt fühlen könnten.

(RP/csi/rm)
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