Ausreisepflichtige Flüchtlinge Nordrhein-Westfalen fehlen Plätze für Abschiebehaft

Düsseldorf · Für in Gewahrsam genommene ausreisepflichtige Flüchtlinge gibt es in NRW zu wenige Unterbringungsplätze. Nach Einschätzung der Polizei und der Opposition im Landtag wird der Bedarf aber in wenigen Monaten dramatisch steigen.

Innere Sicherheit: Die Konzepte im Überblick
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Foto: dpa, brx rho

"Das Land muss seine Kapazitäten für die Abschiebehaft um mehrere Tausend Plätze ausbauen. Die vorhandenen Kapazitäten werden bald zu dramatischen Engpässen führen", warnt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Arnold Plickert, gegenüber unserer Redaktion. Aktuell kann NRW lediglich rund 100 Ausländer in Abschiebehaft nehmen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière forderte im Rahmen seines neuen Sicherheitspaketes vor wenigen Tagen in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung": "Die Länder müssen auch ausreichend Plätze für die Abschiebehaft und den Ausreisegewahrsam zur Verfügung stellen, wenn für Einzelne eine geschlossene Unterbringung notwendig wird."

Wie groß genau der Bedarf ist, wollte das Ministerium auf Anfrage nicht sagen. Aber eine Sprecherin verweist trotzdem auf ein drängendes Problem, das sich aus den knappen Kapazitäten ergibt: "Die Behörden der Länder beantragen keine Haftbefehle, wenn sie wissen, dass keine ausreichenden Haftplätze vorhanden sind."

Belegungsquote liegt laut Ministerium derzeit bei 60 Prozent

Nach Auskunft des NRW-Innenministeriums betreibt NRW derzeit ausschließlich eine einzige so genannte Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (Ufa) in Büren. Für Frauen stehen im Zuge einer Verwaltungsvereinbarung weitere fünf Plätze in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. "Diese Kapazitäten sind auskömmlich", sagt ein Sprecher des Ministeriums. Die Belegungsquote liege derzeit bei 60 Prozent, werde sich aber wohl "in diesem Jahr erhöhen", räumt der Sprecher ein.

Nach übereinstimmender Einschätzung von Plickert und der Opposition im Landtag sind die Kapazitäten aber alles andere als "auskömmlich". Sie gehen schon kurzfristig von einem so dramatischen Anstieg der Zahlen aus, dass NRW eine völlig neue Lösung für die Abschiebehaft braucht. Denn zum einen sei mit der baldigen Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer gerechnet.

Laut Plickert bedeutet das: "Dann fällt die Duldung weg und die Personen aus diesen Staaten fallen unter das Verfahren zur beschleunigten Abschiebung." Weil gerade bei abschiebepflichtigen Nordafrikanern häufig damit zu rechnen ist, dass sie sich per Flucht der Abschiebung entziehen wollen, rechnet Plickert dann mit "einer massenhaften Ingewahrsamnahme von Nordafrikanern in Abschiebehaft".

In NRW lebten im August 45.436 geduldete Flüchtlinge

Nach Zahlen des Ausländerzentralregisters lebten zum Stichtag August 2016 in NRW 45.436 geduldete Flüchtlinge. Weit über 2000 davon aus den Maghreb-Staaten, die zwar keinen Anspruch auf Asyl haben, aber deren Aufenthalt in Deutschland dennoch geduldet wird. Käme nur die Hälfte davon in Abschiebehaft, bräuchte NRW bereits das Zehnfache der heutigen Abschiebehaft-Kapazitäten.

Hinzu kommt ein neuer Erlass des NRW-Innenministers vom 28. Dezember 2016. Dort schreibt Ralf Jäger (SPD) vor, dass Asylbewerber oder geduldete Flüchtlinge, die nicht mehr auffindbar sind, künftig konsequent zur Fahndung ausgeschrieben werden sollen. Der öffentlich bislang kaum bekannte Erlass ist offenbar auch eine Reaktion auf den Fall Anis Amri: Der Berliner Attentäter war, nachdem er mit diversen Behörden in Kontakt stand, für die zuständige Ausländerbehörde in Kleve plötzlich nicht mehr auffindbar. Plickert: "Das Ergebnis dieser Fahndungen wird sein, dass sich der Bedarf an Abschiebehaft-Plätzen nochmals erhöht."

Laut NRW-Innenministerium sind die Kapazitäten in Büren erweiterbar. Das früher als ganz normales Gefängnis genutzte Gebäude hatte in der Spitze rund 500 Haftplätze — aber auch die wären nach Plickerts Prognosen längst nicht ausreichend. "Die unzureichenden Haftkapazitäten zeigen, dass NRW gar nicht gewillt ist, das Thema Abschiebungen konsequent anzupacken", sagt der innenpolitische Experte der FDP im Landtag, Marc Lürbke. Ähnlich äußert sich sein CDU-Fachkollege Gregor Golland.

Hessen hat gar keine eigenen Abschiebehaftplätze

NRW steht mit dem Problem nicht alleine da. Nach Recherchen unserer Redaktion hat Hessen gar keine eigenen Abschiebehaftplätze und greift ausschließlich auf Kapazitäten in Rheinland-Pfalz und in NRW zurück. Auch Bayern hält nur 82 Abschiebehaftplätze vor. Allerdings wird dort "im Hinblick auf die voraussichtliche Bedarfsentwicklung" gerade eine zusätzliche Vollzugsanstalt "baulich an die Anforderungen für den Vollzug von Abschiebungshaft angepasst", wie ein Sprecher des bayerischen Innenminsiteriums auf Anfrage mitteilte. Sie soll noch im Frühjahr 2017 zur Verfügung stehen.

Baden-Württemberg hat 36 Haftplätze, die gerade auf bis zu 80 ausgebaut werden. NRW hat absolut gesehen also vergleichsweise viele Plätze, braucht aber auch deutlich mehr, weil hier die mit Abstand meisten nordafrikanischen Flüchtlinge leben. Und offenbar sind die Pläne für einen Ausbau der Kapazitäten in anderen Bundesländern schon weiter gediehen.

Gängige Form ist die Sicherungshaft

Das deutsche Aufenthaltsgesetz sieht verschiedene Möglichkeiten für eine Abschiebehaft als letztes Mittel vor. Auf richterliche Anordnung kann ein Ausländer für maximal sechs Wochen inhaftiert werden, wenn über die Ausweisung nicht sofort entschieden werden kann und die Abschiebung andernfalls erschwert oder verhindert würde (Vorbereitungshaft). Die gängige Form der Abschiebehaft ist die Sicherungshaft nach Paragraf 62 des Aufenthaltsgesetzes. Demnach kann ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer auf richterliche Anordnung für bis zu sechs Monate inhaftiert werden.

Eine der dafür nötigen Voraussetzungen ist, dass er sich der Abschiebung bereits entzogen hat oder sich ihr durch Flucht entziehen will. Die Sicherungshaft kann in Fällen, in denen der Ausländer seine Abschiebung verhindert, indem er etwa seine Identität verschleiert, um weitere zwölf Monate verlängert werden, so dass insgesamt 18 Monate Abschiebehaft möglich sind. Eine Sicherungshaft ist allerdings unzulässig, wenn feststeht, dass aus Gründen, die der betreffende Ausländer nicht zu vertreten hat, die Abschiebung nicht innerhalb von drei Monaten vollzogen werden kann.

2014 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass Abschiebehäftlinge bis zu ihrer Ausreise aus Deutschland nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden dürfen, sondern in gesonderten Einrichtungen getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden müssen.

(RP)
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