Beschäftigte in Justizvollzugsanstalten Im NRW-Strafvollzug verfallen Tausende Urlaubstage

Düsseldorf · Die Auskunft, dass die Beschäftigten in NRW-Gefängnissen Tausende Urlaubstage verfallen lassen, sorgt für Verwunderung. Schließlich gilt der Job als überaus anspruchsvoll.

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Foto: Bretz, Andreas

Bei den Beamten und Angestellten im nordrhein-westfälischen Strafvollzug sind seit 2012 insgesamt fast 3000 Urlaubstage verfallen. Das geht aus einer am Montag in Düsseldorf veröffentlichten Antwort von Landesjustizministers Thomas Kutschaty (SPD) auf eine FDP-Anfrage hervor.

Etliche weitere Urlaubstage wurden in den 43 Justizvollzugsanstalten nicht genommen, sondern auf Folgejahre übertragen. Bei den Beamten waren es im Durchschnitt der vergangenen Jahre fast zwölf Urlaubstage pro Kopf - bei den Angestellten fast neun Tage.

Dienstliche Gründe seien im Allgemeinen nicht ursächlich gewesen, dass der Erholungsurlaub nicht rechtzeitig angetreten worden oder verfallen sei, antwortete der Minister. Vielmehr seien "persönliche Urlaubsdispositionen", und längerfristige Erkrankungen der Grund gewesen.

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Der Bund der Strafvollzugsbediensteten und die FDP haben allerdings eine andere Wahrnehmung. Tatsächlich sei der Personalstand zu gering, um alle Urlaubsansprüche und Überstunden abzugelten, sagte der Landesvorsitzende Peter Brock der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. "Dann könnten wir die Anstalten zumachen oder hätten nur noch Verwahrvollzug." Allein die rund 6000 Uniformierten im allgemeinen Vollzugsdienst schöben noch knapp 500.000 Überstunden vor sich her. "Das sind 83 Stunden pro Kopf."

Allerdings sei auch der Krankenstand im allgemeinen Vollzugsdienst des Landes mit etwa zehn Prozent der Beschäftigten hoch, sagte Brock. Zum Vergleich: Im Bundesdurchschnitt aller Branchen lag der Anteil der Arbeitnehmer, die sich 2014 krankmeldeten, lediglich bei 3,8 Prozent.

Auch der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dirk Wedel, äußerte Zweifel an der Darstellung des Ministers. Dass im NRW-Strafvollzug an manchen Anstalten Urlaubstage in dreistelliger Höhe verfielen, könne nicht auf persönliche Dispositionen oder Einzelfälle geschoben werden, sagte er der dpa. "Der Justizminister darf die Anzeichen eines verfehlten Personaleinsatzes nicht ignorieren, sondern muss für Abhilfe sorgen. Die Beschäftigten im Justizvollzugsdienst haben einen Anspruch auf die ihnen zustehenden Erholungspausen."

(lnw)
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