Landesbeamtengesetz Sparkassen drohen umstrittene Vorgaben für Frauenförderung

Düsseldorf · Die Vorgaben zur Frauenförderung aus dem neuen Landesbeamtengesetz sind höchst umstritten. Dennoch sollen die Sparkassen in NRW sie übernehmen. Ihr Dachverband sagt: Das können sich nur Behörden leisten.

Das sagen Führungsfrauen aus den Sparkassen
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Die Landesregierung will den Geltungsbereich ihrer umstrittenen Vorgaben zur Frauenförderung über die Landesbehörden hinaus ausdehnen. Auch bei der Landesbausparkasse, der NRW-Bank und den 101 nordrhein-westfälischen Sparkassen sollen Frauen selbst dann bevorzugt befördert werden, wenn sie innerhalb einer bestimmten Bandbreite schlechter qualifiziert sind als konkurrierende Männer. Das geht aus dem rot-grünen Entwurf für ein neues Gleichstellungsgesetz hervor.

Die Präsidenten der Sparkassenverbände in Nordrhein-Westfalen, Michael Breuer und Rolf Gerlach, wollen das Vorhaben stoppen. In einer gemeinsamen Stellungnahme an den Landtag, die unserer Redaktion vorliegt, nennen sie das Vorhaben "sehr kritisch". Die uneingeschränkte Übernahme der rot-grünen Frauenförderungs-Vorgaben sei ein "Wettbewerbsnachteil gegenüber privaten Kreditinstituten".

Mit dem neuen Landesbeamtengesetz von Rot-Grün gilt seit Juli, dass Frauen selbst bei nur "im Wesentlichen gleicher Eignung" bevorzugt befördert werden müssen - mit der Folge, dass Hunderte Männer ihre Plätze auf den Beförderungslisten bereits an schlechter qualifizierte Frauen verloren haben.

Auch schlechter Qualifizierte bevorzugt

Über 50 Betroffene gehen aktuell juristisch dagegen vor. In allen der fünf bisherigen Entscheidungen haben die Gerichte die rot-grünen Vorgaben für unzulässig erklärt. Trotz gegenteiliger Praxis in den Behörden und der bislang einhelligen Grundsatzkritik der Gerichte genau daran bestreitet die Landesregierung neuerdings, dass jetzt auch schlechter qualifizierte Frauen bevorzugt befördert werden müssen.

Ziel der rot-grünen Regierung ist ein Frauenanteil in Führungspositionen von mindestens 50 Prozent. Dafür sollen die Vorgaben auch auf die öffentlich-rechtlichen Anstalten des Landes übertragen werden. Laut Entwurf soll das neue Landesgleichstellungsgesetz (LGG) "unter Ausschöpfung aller verfassungsrechtlichen Spielräume die beruflichen Entwicklungschancen von Frauen verbessern". Die neue Vorgabe aus dem Landesbeamtengesetz "soll in das LGG übernommen werden". Es folgt eine Aufzählung der Einrichtungen, für die das Gesetz gelten soll: "Insbesondere sind die Sparkassen, die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse sowie die NRW-Bank nunmehr vollumfänglich einbezogen."

FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel sagte: "Nach fünf Gerichtsentscheiden ist klar, dass Rot-Grün die systematische Diskriminierung von Männern nicht einmal bei Landesbeamten durchsetzen darf. Was dort verboten ist, kann die Regierung bei den Sparkassen schon gar nicht erzwingen." Breuer und Gerlach argumentieren: "Sparkassen sind im Gegensatz zu Behörden darauf angewiesen, dass sie ihre Ausgaben über ihre eigenen Einnahmen verdienen." Sparkassen müssten kaufmännisch handeln.

Die Sparkassenpräsidenten melden "verfassungsrechtliche Bedenken" an und fürchten "eine Vielzahl von arbeitsgerichtlichen Prozessen". Wegen der ebenfalls vorgesehenen Pflicht-Quote von 40 Prozent Frauenanteil in den Verwaltungsräten der Kassen prophezeien die Präsidenten "Schwierigkeiten, die Gremien mit sachkundigen Personen zu besetzen".

(tor)
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