Handel in NRW Landtag beschließt Verdoppelung der verkaufsoffenen Sonntage

Düsseldorf · Die Läden in NRW-Kommunen können künftig an bis zu acht Sonntagen im Jahr öffnen. Eine Reform des Ladenöffnungsgesetzes hat am Mittwoch der Landtag beschlossen. Kritik kommt von der evangelischen Kirche.

 Die Kirchen kritisieren, dass es in Zukunft mehr verkaufsoffene Sonntage geben soll.

Die Kirchen kritisieren, dass es in Zukunft mehr verkaufsoffene Sonntage geben soll.

Foto: dpa, fg fdt

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) begründete die Reform damit, dass endlich "Rechtssicherheit" für Händler, Kommunen und Kunden geschaffen werden müsse. In den vergangenen zwei Jahren habe es von den Gerichten landesweit 70 Untersagungen von geplanten Ladenöffnungen am Sonntag gegeben. Die Landesregierung schütze mit dem neuen Gesetz insbesondere die Feiertage, betonte Pinkwart. So dürften die Läden künftig an Heiligabend nicht mehr öffnen, wenn dieser auf einen Sonntag falle. Die beiden Regierungsfraktionen CDU und FDP sowie der AfD stimmten für die Reform. SPD und Grünen stimmten dagegen.

Kritik an der Gesetzesänderung kam von der Evangelischen Kirche im Rheinland. Der Sonntag diene dem Menschen, weil er dem Einzelnen regelmäßig eine Atempause im Alltag und der Gesellschaft Zeit für Gemeinschaftliches verschaffe. "Das ist ein hohes kulturelles Gut in unserem Land", sagte der rheinische Präses Manfred Rekowski.

Diese weitere Aufweichung des Sonntagsschutzes bedeute eine zunehmende wirtschaftliche Verzweckung aller Lebensbereiche. "Wir lehnen es ab, dass der Sonntag immer mehr ein Tag des Kaufens und Verkaufens und nicht mehr ein Tag für den Menschen sein soll", sagte Rekowski.

"Belebung der Innenstädte"

Auch der SPD-Wirtschaftsexperte Frank Sundermann kritisierte, dass mit dem neuen Gesetz die Sonntagsruhe "an doppelt so vielen Sonntagen gebrochen" werde wie bisher. Deshalb sei damit zu rechnen, dass es auch künftig gerichtliche Klagen gegen verkaufsoffene Sonntage in einzelnen Städten und Gemeinden geben werde.

Der Politiker warf der Landesregierung vor, einen Konsens über verkaufsoffene Sonntage am runden Tisch mit allen Interessenvertretern verhindert und die Gespräche vorzeitig abgebrochen zu haben. Dabei hätten die Kirchen hier bis zuletzt gute Einigungschancen auf eine rechtssichere Lösung gesehen.

Das neue Gesetz gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen zu gestatten. Dabei kann die Festsetzung für das gesamte Stadtgebiet oder aber für bestimmte Ortsteile erfolgen. Neben Märkten, Festen und Messen können nunmehr weitere Sachgründe für verkaufsoffene Sonntage angeführt werden. Dazu zählen die "Belebung der Innenstädte", der "Erhalt zentraler Versorgungsbereiche" und das "Sichtbarmachen der Innenstädte".

Die Sonntags-Öffnungszeiten gelten jeweils ab 13 Uhr für fünf Stunden und an höchstens einem Adventsonntag. Ausgenommen von Sonntagsöffnungen bleiben Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Die derzeit mögliche Öffnungszeit am Samstag wird von 22 auf 24 Uhr verlängert.

(heif)
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