Verdi-Streik NRW hält Sonntagseinsätze der Post für widerrechtlich

Düsseldorf/Bonn · Das NRW-Arbeitsministerium hält die Sondereinsätze von Post-Mitarbeitern am vergangenen Sonntag wegen des Streiks für ungesetzlich. Die Post hatte nach eigenen Angaben bundesweit mehr als 11.000 freiwillige Helfer eingesetzt, um liegengebliebene Briefe und Pakete auszutragen.

"Sonntagsarbeit ohne Antrag ist nicht möglich", sagte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Entsprechende Anträge lägen dem Ministerium nicht vor. Er habe Arbeitsschützer angewiesen, die Fälle zu untersuchen. Gegebenenfalls drohten Bußgelder. Er setze aber auf Einsicht bei der Post. "Das Unternehmen ist zu einem beträchtlichen Teil in öffentlichem Eigentum und dies beinhaltet den Auftrag, sich an bestehende Gesetze zu halten", sagte der Minister.

Die Post hatte am Sonntag nach eigenen Angaben bundesweit mehr als 11 000 freiwillige Helfer eingesetzt, um liegengebliebene Briefe und Pakete auszutragen. Sie beruft sich dabei auf eine Regelung des Arbeitszeitgesetzes, nach der für Verkehrsbetriebe und beim Transport von verderblichen Waren Sonderregelungen vom Sonntagsarbeitsverbot gelten können. Dazu sagte Schneider: "Diese Konstruktion hat keine Substanz. Ich wüsste auch nicht, dass Briefe leicht verderblich sind. Es werden ja auch keine Fleisch- oder Wurstwaren versandt, sondern Schriftstücke."

Selbst wenn eine Ausnahmegenehmigung beantragt worden wäre, hätte das Ministerium sie wegen des Neutralitätsgebots bei Arbeitskämpfen nicht bewilligt, erklärte das NRW-Ministerium. Das Thema sei Ländersache, deshalb könne er nur für NRW sprechen, sagte Schneider. "Ich zweifele aber nicht daran, dass auch andere Bundesländer das Thema sehr ernst nehmen."

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort