Netzausbau in NRW Christian Lindner: "Breitband als Verfassungsziel"

Düsseldorf · Die jüngste Initiative der Landesregierung zur besseren Internet-Versorgung in NRW hält FDP-Chef Christian Lindner für unzureichend. "In 393 von 396 Kommunen besteht dringender Handlungsbedarf, weil viele Bürger und Gewerbegebiete vom Breitbandnetz abgeschnitten sind. Wir schlagen vor, eine leistungsfähige Infrastruktur als Staatsziel in der Landesverfassung zu verankern", sagte Lindner unserer Redaktion.

FDP-Chef Porträt: Das ist Christian Lindner
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Christian Lindner – der Überflieger

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Foto: dpa/Focke Strangmann

Die rot-grüne Landesregierung hat im Koalitionsvertrag eine flächendeckende Versorgung in NRW mit Breitband-Anschlüssen (Übertragungsrate mindestens 50 Megabit pro Sekunde) versprochen. NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) hat dafür vor wenigen Wochen rund 350 Millionen Euro Fördergeld vom Land bis 2018 angekündigt. Der Haken: Das Geld soll nur begleitend in Projekte fließen, die hauptsächlich vom Bund gefördert und genehmigt werden. Nach Schätzungen des Duisburger Netz-Professors Torsten Gerpott könnte die Versorgung in NRW mit diesem Programm auf 85 Prozent steigen.

Mit einer Breitband-Versorgungs-Quote von aktuell 75 Prozent steht NRW im Ländervergleich heute schon gut da. Das ist aber dem Zufall geschuldet, dass es in NRW sehr viele Ballungsräume gibt, in denen der Breitband-Ausbau so profitabel ist, dass die Privatwirtschaft ihn mit Gewinn vorangetrieben hat. Aber auf dem Land stockt die Versorgung. Dort haben nur 40 Prozent der NRW-Bürger Breitbandanschlüsse. Und deren Aussicht ist düster: Während der Breitband-Zuwachs in NRW klägliche 1,9 Prozent pro Jahr beträgt, liegt die Ausbaudynamik etwa in Bayern bei elf Prozent. Lindner: "NRW muss dafür sorgen, dass Bürger und Wirtschaft den digitalen Anschluss nicht verlieren."

Seine Idee, den Breitband-Ausbau in der Landesverfassung vorzuschreiben, hat gute Chancen auf parteiübergreifende Akzeptanz. In Baden-Württemberg berät am Mittwoch der Landtag über einen ähnlichen Antrag von CDU, Grünen, SPD und FDP. "Wenn sich weiterhin nichts bewegt, dann sollte man notfalls sogar einen Rechtsanspruch mit Entschädigungsanspruch diskutieren", deutet Linder das Potenzial einer solchen Verfassungsänderung an.

Gerpott ist skeptisch: "Gesetze sind das eine. Wichtiger ist die Finanzierung. Von einem Rechtsanspruch, für den kein Geld da ist, hat niemand was." Aber auch darüber denkt die FDP nach. Diskutiert wird, die Vorgaben für die Geldanlage von Lebensversicherungen und Versorgungswerken so zu verändern, dass das Geld auch in Infrastruktur-Projekte fließen kann. So könnten Versicherer das Breitband vorfinanzieren und anschließend vermieten.

(RP)
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