Verfassungsgerichtshof NRW Beamtenbesoldung verstößt gegen die Verfassung

Münster · Die rot-grüne Landesregierung erleidet vor dem Landes-Verfassungsgericht mit ihrem Besoldungsgesetz erneut eine krachende Niederlage. Auf Geheiß der Richter muss sie nachbessern. Beamte können auf mehr Geld hoffen. Richter und Staatsanwälte fordern den Rücktritt der Ministerpräsidentin. Ab sofort gilt eine Haushaltssperre. Die Opposition triumphiert.

 NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) erlebte vor Gericht eine Schlappe.

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) erlebte vor Gericht eine Schlappe.

Foto: dpa, bt fdt

Die im vergangenen Jahr von Rot-Grün beschlossene Gesetz zur Besoldungsregelung bei den Beamten ist verfassungswidrig. Das hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster festgestellt. Die Landesregierung hat den höher besoldeten Beamten damit zu Unrecht finanzielle Opfer abverlangt.

Der Gerichtshof gab am Dienstag den Landtagsfraktionen von CDU und FDP sowie zwei Piratenabgeordneten recht, die gegen die Regelung geklagt hatten: Die rot-grüne Regelung sah vor, dass Beamte je nach Gehaltsgruppe abgestuft besoldet werden, für die höchsten Besoldungsgruppen war sogar für zwei Jahre eine Nullrunde verhängt worden. So nicht, heißt es nun vor Gericht: Die Justiz mahnt ein neues Gesetz an. Welche Auswirkungen dies auf die Beamtengehälter hat, ist noch nicht abzusehen.

Eine Bruchlandung für Rot-Grün

Für Rot-Grün ist das eine Bruchlandung. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) räumte eine Niederlage ein. Die Landesregierung werde sich "intensiv mit den Vorgaben des Verfassungsgerichts befassen und das Gesetz zeitnah anpassen". Dabei, so der Minister, würden auch die Gewerkschaften einbezogen.

Der Vorsitzende des Bundes der Richter und Staatsanwälte in NRW, Reiner Lindemann, forderte den Rücktritt Krafts. Sie trage die Verantwortung für die Landesregierung. Diese habe gegen den Rat von Experten die Nullrunden für höhere Beamte durchgeboxt. 20 der 21 Experten hätten bei der Sachverständigenanhörung im Landtag vor einem Jahr verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Dennoch habe Kraft empfohlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Kraft soll zurücktreten

Der Richterbunds-Vorsitzende unterstrich, das aktuelle Urteil sei bereits die vierte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW in der Regierungszeit der Regierungschefin, die ein Gesetz der Koalition für verfassungswidrig erkläre. "Das Vertrauen der dritten, Recht sprechenden Staatsgewalt in das grundsätzliche Bemühen der Politik um rechtmäßige Entscheidungen ist hierdurch nachhaltig erschüttert", teilte der Verband mit. "Daher muss die Ministerpräsidentin jetzt Konsequenzen ziehen."

Der Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Roland Staude fordert unterdessen eine Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenschaft. Dies würde für beide Jahre allerdings eine Mehrbelastung des Haushalts um 1,3 Milliarden Euro bedeuten. Der Finanzminister wird wenig geneigt sein, sich darauf einzulassen.

Staude fand für das Urteil des Verfassungsgerichts nur gute Worte: "Das ist ein guter Tag für die Beamten in NRW", sagte der DBB-Landesvorsitzende. "Das ist zudem eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung."

DGB-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber sagte, die Regierung hätte sich diese Schlappe vor Gericht ersparen können, wenn sie mit den Gewerkschaften über eine faire Lösung verhandelt hätte. Die GEW hielt der Regierung Kraft "Basta-Politik" bei der Beamtenbesoldung vor. Die Gewerkschaft der Polizei und der Philologenverband sprachen von einer "saftigen Klatsche" und einer "schallenden Ohrfeige" für Rot-Grün".

Die Urteilsbegründung

In seinem Urteil betont der VGH, die von Rot-Grün durchgesetzte Besoldungsregelung für die Jahre 2013 und 2014 verstoße gegen das Alimentationsprinzip, wonach der Staat für seine Beamten zu sorgen habe. Der Gesetzgeber sei mithin grundsätzlich verpflichtet, die Bezüge der Beamten und Richter an eine positive Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.

Das Gesetz verstoße "evident" gegen die in der Landesverfassung und im Grundgesetz verankerten Grundsätze, kritisierte Gerichtspräsidentin Ricarda Brandts in der Urteilsbegründung. .

Der Gesetzgeber habe die Anhebung der Grundgehälter der unteren Besoldungsgruppen für sachgerecht gehalten. Dann hätten die etwas darüber liegenden Gruppen A 11 und A 12 (Grundgehalt 2732 beziehungsweise 3084 Euro) aber nicht auf ein Plus von 2 Prozent beschränkt werden dürfen. Völligen Nullrunden erteilten die sieben Richter ebenfalls eine Absage.

Auch sei das Abstandsgebot - also ein spürbarer Unterschied - zwischen den Besoldungsgruppen verletzt worden. "Die Abstände sind durch das Gesetz signifikant verringert worden. Allerdings ohne, dass sich die Aufgabe der Beamten in den betroffenen Besoldungsgruppen geändert haben", kritisierte Präsidentin Brandts.

Da der Gesetzgeber für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 eine Erhöhung der Besoldung um insgesamt 5,6 Prozent für sachgerecht gehalten habe, hätte er die Anpassung bei den Gruppen A 11 und A 12 nicht auf zwei Prozent beschränken dürfen und nicht schon ab A 13 auf jede Erhöhung verzichten dürfen, sagte VGH-Präsidentin Ricarda Brandts zur Urteilsbegründung.

Die Richter kritisieren das Gesetz als Willkür

Einen sachlicher Grund für diese Sprünge gebe es nicht — es sei denn, dass der Gesetzgeber eine "Überalimentation" der Beamten ab A 11 sowie der Richter hätte abbauen wollen. Darauf gebe es in der Begründung des Gesetzestextes jedoch keinen Hinweis.

Wie schon bei der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen machte das Gericht in seinem Urteil aber auch deutlich, dass die Ergebnisse für die Tarifbeschäftigten des Staates nicht eins zu eins auf die Beamten übertragen werden müssen. Der Gesetzgeber habe hier durchaus einen Handlungsspielraum.

Zwar dürfe der Gesetzgeber die Haushaltslage und die sich abzeichnende Schuldenbremse bei der Festsetzung der Beamtenbezüge berücksichtigen, doch entbinde ihn dies nicht von der Beachtung des Alimentationsprinzips. Brandts betonte, in dem nun einzuleitenden neuen Gesetzgebungsverfahren seien diese verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten.

Haushaltssperre gilt ab sofort

Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat nach der Niederlage im Verfassungsstreit um die Beamtenbesoldung eine Haushaltssperre verhängt. Die Maßnahme trete mit sofortiger Wirkung in Kraft, teilte die Landesregierung nach der Kabinettssitzung am Dienstag in Düsseldorf mit. Die Ausgaben des Landes würden "auf ein zwingend notwendiges Maß beschränkt".

"Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist eine Haushaltssperre als Sofortmaßnahme notwendig, um vorsorglich Finanzierungsspielräume zu sichern", sagte der Finanzminister laut Mitteilung. In den Schulen werde die Unterrichtsversorgung trotz der Haushaltssperre sichergestellt. Dies gelte auch für die Übernahme von Beamtenanwärtern.

Reaktionen: Die Opposition triumphiert

"Die Irrfahrt der Landesregierung hat hier und heute ein Ende gefunden", so der Vorsitzende der Verwaltungsrichtervereinigung NRW, Carsten Günther. Angespannte öffentliche Haushalte rechtfertigten es nicht, nur den Richtern und Beamten ein finanzielles Sonderopfer aufzuerlegen.

CDU-Landeschef Armin Laschet sagte, das Urteil zeige, dass das Gesetz handwerklich schlecht gemacht worden sei. "Es zeigt auch, dass es richtig war, dass wir diese Klage erhoben haben. Damit kassiert die Regierung Kraft bereits die vierte schwere Niederlage beim Verfassungsgerichtshof in dem wichtigsten Politikfeld des Landes: der Haushalts- und Finanzpolitik." Es sei jetzt wichtig, "schleunigst das verlorene Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in das verfassungsgemäße Handeln der Landesregierung wieder herzustellen." Er erwarte von der Ministerpräsidentin, dass sie dem Parlament umgehend einen verfassungskonformen Entwurf eines neuen Besoldungsgesetzes vorlege und ihre bisherigen Finanzplanungen an das Urteil anpasse.

FDP-Chef Christian Lindner sagte, der VGH habe Ministerpräsidentin Kraft und Finanzminister Walter-Borjans bescheinigt, "dass sie als Verfassungsbrecher Wiederholungstäter sind". Da das Urteil "enorme Auswirkungen auf den Landeshaushalt" haben werde, müsse die rot-grüne Landesregierung dem Landtag noch in dieser Woche erklären, welche Konsequenzen sie zu ziehen gedenke.

Der Piraten-Abgeordnete Dietmar Schulz warf der Regierung vor, nach "Gutsherrenart" vorgegangen zu sein und sämtliche Mahnungen der Opposition missachtet zu haben.

Mit Material von dpa

(hüw)
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