Klausuren-Affäre um Armin Laschet Bericht listet neue Merkwürdigkeiten auf

Düsseldorf · CDU-Landeschef Armin Laschet hat die RWTH Aachen nach deren Darstellung über etliche Einzelheiten seiner "Noten-Affäre" im Unklaren gelassen. Ein Bericht befasst sich nun mit 64 offengebliebenen Fragen.

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Foto: dpa/Michael Kappeler

Die RWTH Aachen wusste ziemlich wenig darüber, wie ihr Lehrbeauftragter Laschet seine Seminare und Prüfungen abhielt. Vor allem nicht, dass er wie ein Schullehrer mündliche Beteiligung bewertete - bei Masterstudenten.

Das geht aus einem Bericht der Hochschule an das NRW-Wissenschaftsministerium hervor, der am Freitag dem Fachausschuss des Düsseldorfer Landtags zuging.

Demnach hat Laschet der RWTH als damaliger Lehrbeauftragter eines Europa-Masterstudiengangs nicht ausdrücklich erklärt, wie er 35 Noten für nur 28 Klausurteilnehmer vergeben konnte. Bei der Rekonstruktion der Noten für die verloren gegangenen Klausuren seiner Studierenden hätte er auch keine mündliche Mitarbeit bewerten dürfen, stellte die Hochschule fest. Das Ministerium als Rechtsaufsicht über die Hochschule sieht aber weiterhin keinen Anlass zum Einschreiten.

Die Hochschule beantwortete 64 Fragen, die bei einer Beratung im Juni noch offen geblieben waren. Dabei sind einige Merkwürdigkeiten und Besonderheiten zutage getreten. Laschet hatte angegeben, er habe Noten aus persönlichen Notizen rekonstruiert und darin auch mündliche Beteiligung einfließen lassen.

"Es ist nicht zulässig, mündliche Mitarbeit zu bewerten", stellte die RWTH fest. Dass Laschet dies auch in früheren Seminaren schon getan habe, habe er "nicht gegenüber der Hochschule transparent gemacht".
Für die Geschäftsführerin des Prüfungsausschusses habe es keine Veranlassung gegeben, "anzunehmen, dass die gemeldeten Noten nicht ausschließlich aufgrund der Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen vergeben wurden".

Unüblich - wenngleich in Ausnahmefällen nicht zu beanstanden - sei es, Klausuren auf dem Postweg an die Hochschule zu schicken. Auf diesem Weg sollen alle im Juli 2014 verfassten Klausuren verschwunden sein. Eine Notenliste per E-Mail - die üblicherweise parallel verschickt wird - habe die RWTH nicht erhalten. Laschet habe der Hochschule seine Notizen weder gezeigt noch mitgeteilt, dass er sie entsorgt habe. Allerdings seien Notizen auch bloß Hilfsmittel und keine relevanten Bestandteile der Prüfungsakte.

Seitdem im Frühjahr klar wurde, "dass Noten ohne Prüfungsteilnahme gemeldet wurden", bestünden ohnehin "erhebliche Zweifel, dass die gemeldeten Noten auf einer hinreichenden Grundlage basierten".
Deswegen sei die Prüfung im Nachhinein annulliert worden; weiterer Aufklärungsbedarf oder Anlass für rechtliche Schritte bestehe nicht.
Dies gelte ebenso für die Rolle von Laschets Mit-Korrektorin. Dass sie Mitarbeiterin in seinem Landtagsbüro war, wusste die RWTH nicht. Die Rolle einer zweiten Prüferin habe sie aber ohnehin nicht gehabt.

Das NRW-Wissenschaftsministerium sah keinen Anlass, als Rechtsaufsicht einzuschreiten. Das Ministerium hatte nach eigenen Angaben allein zu prüfen, ob sich die Hochschule nach Bekanntwerden des Falls richtig verhalten habe. Die Entscheidung, die Klausuren zu annullieren und die Anordnung einer neuen Prüfungsleistung war nach Ministeriumsangaben nicht zu beanstanden. Eine Bewertung des Handelns einzelner Personen im Vorfeld sei nicht Aufgabe des Ministeriums: "Damit gab und gibt es keinen Grund für ein Einschreiten des Ministeriums".

(lnw)
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