Kreis Viersen Krebstherapie: Ärzte kritisieren Heilpraktiker

Kreis Viersen · Ein Jahr nach dem Tod von drei Krebspatienten in Brüggen fordern Mediziner Konsequenzen.

Vor rund einem Jahr starben drei Menschen - eine Niederländerin (43), ein Niederländer (55) und eine Belgierin (55) - kurz nach einer Behandlung in einem alternativen Krebszentrum in Brüggen-Bracht im Kreis Viersen. Ein Heilpraktiker hatte für die Behandlung den experimentellen Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) eingesetzt. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft Krefeld gegen ihn wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen - bislang noch ohne Resultat.

Der Heilpraktiker darf weiterhin außerhalb des Kreises Viersen praktizieren. Nach den Vorfällen hatte der Kreis Viersen dem Heilpraktiker untersagt, weiter im Kreisgebiet tätig zu sein. "Das gilt zunächst bis zum Abschluss der Ermittlungen", so ein Sprecher des Kreises. Wie die Stadt Krefeld mitteilte, wurde dem Heilpraktiker die allgemeine Berufserlaubnis nicht entzogen, weil das strafrechtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. Ob er derzeit seinen Beruf ausübe, sei nicht bekannt. Über das Praktizieren eines Heilpraktikers entscheide die jeweilige Kommune, die Stadt Krefeld werde nicht in Kenntnis gesetzt.

Seit den Todesfällen sollen Untersuchungen klären, ob es eine naturwissenschaftlich nachvollziehbare Verbindung zwischen den Todesursachen der Krebspatienten und dem Wirkstoff 3-BP gibt. "Nach wie vor ist es schwierig, den Nachweis der Kausalität zu führen, da es sich um schwerkranke Menschen handelte", erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. "Die Gerichtsmedizin forscht immer noch an den Nachweismethoden."

Als Konsequenz aus den Todesfällen hatten Politiker und Ärzte strengere Regeln für Heilpraktiker gefordert. Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) versprach insbesondere eine kritische Prüfung der Zulassungsregeln für Heilpraktiker. Die damalige NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) erklärte, es bestehe "erheblicher Reformbedarf im Heilpraktikerwesen".

Laut Bundesgesundheitsministerium sollen Änderungen im Heilpraktikergesetz, die Anfang 2017 in Kraft getreten sind, die Qualität der Überprüfung und den Patientenschutz verbessern. Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern, die Bund und Länder als Empfehlungen erarbeitet hatten, waren bislang nicht rechtsverbindlich, künftig werden sie es jedoch sein. Die Leitlinien sollen jetzt auf aktuellen Stand gebracht und bis zum 31. Dezember 2017 veröffentlicht werden.

Noch im Mai dieses Jahres gab es eine Entscheidung des Deutschen Ärztetages in Freiburg. Mit Hinweis auf die "tödlich verlaufenden Versuche von Krebsbehandlungen in Bracht" fordern die Ärzte den Gesetzgeber auf, Heilpraktikern die Behandlung von Krebserkrankungen zu untersagen. Darüber hinaus sollen sie auch von allen invasiven Maßnahmen wie chirurgische Eingriffe, Injektionen und Infusionen ausgeschlossen werden. "Es kann nicht länger zugelassen werden, dass auf Basis der Heilpraktikererlaubnis unseriöse Angebote zur Krebsbehandlung an Menschen in einer gesundheitlich existenziellen Notlage herangetragen werden", heißt es in der Entschließung.

Das Bundesgesundheitsministerium verweist darauf, dass es Heilpraktikern "nur im Rahmen dessen, was sie sicher beherrschen", erlaubt sei, Heilkunde auszuüben, so ein Sprecher. Alle Angehörigen von Heilberufen seien in der Pflicht, ihren Beruf mit der gebotenen Sorgfalt auszuüben. Bei Behandlungsfehlern können Schadenersatzansprüche oder eine Haftung, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung, die Folge sein.

(biro/saja)
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