Paderborn Kassiererin aß und fluchte - zu Unrecht gekündigt

Paderborn · Eine Kassiererin aus Paderborn darf trotz einer fristlosen Kündigung weiter beim Discounter Netto arbeiten. Das hat das Arbeitsgericht Paderborn entschieden. Der Frau war gekündigt worden, weil sie angeblich während des Kassierens gegessen hatte und ihr dabei etwas aus dem Mund gefallen war, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Zudem habe sie über ihren Arbeitgeber geflucht. Ein Kunde soll sich geekelt und bei Netto beschwert haben. Das Gericht gab der Klage der Kassiererin gegen die Kündigung Recht. Sie sei unwirksam, weil der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört worden sei.

(dpa)
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