Düsseldorf Jäger: Dienstrecht ist Fall für Europäischen Gerichtshof

Düsseldorf · Die rot-grüne Landesregierung ist zur Verteidigung ihrer umstrittenen Vorgaben für die Frauenförderung in Behörden auch zum Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereit. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) schreibt in einem noch unveröffentlichten Bericht an den Personalausschuss des Landtags, der unserer Redaktion vorliegt: "Die (...) aufgeworfenen Rechtsfragen werden gerichtlich, wenn notwendig auch vor dem Verfassungsgericht oder wie bei der alten Quotenregelung damals geschehen beim EuGH überprüft."

Eine Regelung, nach der Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt befördert werden müssen, hat die Landesregelung schon vor Jahren erfolgreich vor dem EuGH verteidigt. Seit Juli gilt in NRW-Behörden eine neue Regelung: Jetzt müssen Frauen auch dann bevorzugt befördert werden, wenn sie innerhalb einer bestimmten Bandbreite schlechter qualifiziert sind als konkurrierende Männer. Ziel ist eine höhere Frauenquote in Führungspositionen. Die Landesregierung will die Regelung auch auf Sparkassen und andere Anstalten öffentlichen Rechts ausdehnen.

Wie Jäger berichtet, wächst die Klagewelle gegen das neue Dienstrecht. Bis heute sind 69 Landesbeamte rechtlich dagegen vorgegangen, davon 58 Beamte im Innenministerium, zehn im Finanzministerium, einer im Justizministerium. Einige der Verfahren seien "aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen" eingestellt worden.

In fünf Fällen haben Verwaltungsgerichte bereits Beschlüsse gefasst. Jäger schreibt: "In diesen wird dem Land die Besetzung der Beförderungssstellen mit der Begründung untersagt, die Auswahlentscheidungen seien wegen eines Verstoßes gegen den Leistungsgrundsatz aus Artikel 33 Grundgesetz rechtswidrig." Der personalpolitische Sprecher der CDU im Landtag, Werner Lohn, sagt dazu: "Wie viele Verfahren muss es denn noch geben, damit Rot-Grün endlich zur Vernunft kommt und dieses unsinnige Gesetz ändert?"

Laut Jäger hat das Land gegen alle Beschlüsse Beschwerde beim OVG eingelegt: "Die Landesregierung ist von der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung zur Frauenförderung überzeugt."

(tor)
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