Düsseldorf Innenminister Jäger will konsequent abschieben

Düsseldorf · Die sexuellen Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht in Köln sollen Konsequenzen haben. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verlangte eine "harte Antwort des Rechtsstaates. Auch NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) kündigte ein strenges Vorgehen an. "Da wo es rechtlich möglich ist, werden die zuständigen Ausländerbehörden konsequent Abschiebungen durchsetzen", sagte er. Straftäter hätten keinen Anspruch auf ein Bleiberecht. "Zu einer erfolgreichen Integration gehört auch, die Werte und Normen unserer Gesellschaft zu akzeptieren." CDU-Landeschef Armin Laschet sieht Versäumnisse bei der Kölner Polizeiführung und der rot-grünen Landesregierung. Die Polizei täusche die Öffentlichkeit durch ihre Behauptung, sie habe alles im Griff gehabt, sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "No-Go-Areas und rechtsfreie Räume darf der Staat nicht dulden." SPD und Grüne müssten ihre Vorbehalte gegen eine Video-Beobachtung und massive Polizeipräsenz an öffentlichen Gefahrenpunkten ablegen.

Der Staat kann kriminelle Ausländer aus Deutschland ausweisen. So waren Straftäter bis zur Reform des Aufenthaltsgesetzes im vergangenen Jahr "zwingend" auszuweisen, die zu mindestens drei Jahren Haft verurteilt wurden. Wie die Behörden gestern erklärten, genügt in bestimmten Fällen aber auch ein Strafmaß von einem Jahr zur Bewährung. Das Gesetz sieht vor, dass die zuständigen Stellen zwischen dem "Ausweisungsinteresse" des Staates (etwa bei kriminellem Verhalten eines Ausländers) und dem "Bleibeinteresse" des Betroffenen (wie der Berücksichtigung von Familienverhältnissen oder persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen) abwägen sollen.

Wer ausgewiesen wird, darf für eine bestimmte Zeit nicht wieder nach Deutschland und kann bis zum Ablauf dieser Frist keine neue Aufenthaltserlaubnis bekommen. Die Dauer dieser Sperre variiert von Fall zu Fall. Doch die Abschiebung von Asylsuchenden ist nicht so einfach: Das "Non-Refoulement-Prinzip" in der Genfer Flüchtlingskonvention untersagt, einen Asylbewerber in das Land zurückzuschicken, in dem sein Leben bedroht sein könnte. Diese Regelung greift nicht nur bei anerkannten Flüchtlingen, sondern auch bei Asylbewerbern. Zudem gibt es Staaten wie den Libanon, die ihre kriminellen Bürger nicht mehr aufnehmen.

(csh/dpa)
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