Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
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Köln Illegalen Rasern aus Köln droht nun doch Haftstrafe

Köln · Der Tod einer Radfahrerin durch ein illegales Autorennen beschäftigt erneut das Kölner Landgericht. Am Mittwoch beginnt die Neuauflage eines Prozesses gegen zwei junge Männer, die das Landgericht im vergangenen Jahr zu Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil teilweise auf und monierte die Aussetzung der Strafen zur Bewährung. Nun kommen die beiden Männer möglicherweise doch noch ins Gefängnis.

Im April 2015 hatten die damals 21 und 22 Jahre alten Fahrer sich mit ihren getunten Autos in Köln-Deutz ein spontanes Rennen geliefert. Mit Tempo 95 schleuderte einer der Wagen aus der Kurve - und traf eine 19-Jährige, die auf dem Radweg unterwegs war. Erlaubt war an der Stelle eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Die Studentin starb an ihren schweren Verletzungen. Der Fall hatte überregional für Entsetzen gesorgt, zumal es im Frühjahr 2015 mehrere schlimme Raser-Unfälle in Köln und anderswo gegeben hatte.

Das Kölner Landgericht verurteilte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und seinen Kumpel zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Dies stieß in der Bevölkerung auf viel Kritik und Unverständnis. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein. Für fahrlässige Tötung sind bis zu fünf Jahre Haft möglich.

Die BGH-Richter hielten die Höhe der verhängten Strafen für angemessen, nicht jedoch die Aussetzung zur Bewährung.

(dpa)
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