Paderborn Horrorhaus Höxter: Mordvorwurf abgeschwächt

Paderborn · Im Mordprozess um das "Horrorhaus" von Höxter bewertet die Staatsanwaltschaft einen der Fälle neu. Das könnte eine mildere Strafe für die beiden Angeklagten zur Folge haben. Im Fall des zweiten Opfers Susanne F. sei ein vollendeter Mord durch Unterlassen anders als in der Anklage angenommen nicht mehr nachzuweisen, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Rande des gestrigen Verhandlungstages. Ein Gutachter hatte zuvor die Obduktionsergebnisse in dem Fall vorgestellt.

Demnach starb die Frau an einem Schädelhirntrauma, das sie sich bei einem Sturz zugezogen habe. Für einen Laien sei nicht erkennbar gewesen, dass sie sofort in ein Krankenhaus gemusst hätte, sagte der Gutachter. Nur dann wäre die Tat aber juristisch gesehen ein Mord durch Unterlassen gewesen. Er macht allerdings auch klar: F.s gesamte körperliche Verfassung sei geschwächt gewesen. Sie habe eine Vielzahl älterer Hämatome gehabt, an Oberarmen und Handgelenken seien Spuren von Fesselungen gefunden worden. In der Schlussphase ihres Lebens habe sich F. wohl auch selbst verletzt. Er ließ offen, ob ein gesunder Mensch in der gleichen Weise gefallen und gestürzt wäre.

"Vollendeter Mord durch Unterlassen - der Nachweis ist im Fall von Susanne F. nicht zu führen", räumte der Oberstaatsanwalt ein. Er gehe nach dem Gutachten von einem versuchten Mord durch Unterlassen aus. Diese neue Einschätzung könnte am Ende unter Umständen zu einer Milderung der Strafe führen, zwingend sei das aber nicht.

Für die Verteidiger des Ehepaares hat der 26. Verhandlungstag jedenfalls einen erfolgreichen Verlauf genommen: "Der Vorwurf des vollendeten Mordes ist vom Tisch."

(dpa)
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