Essen Haftbefehl gegen Essener Grapscher

Essen · Im Falle einer Verurteilung könnte den Syrern die Abschiebung drohen.

Gegen die zwei Männer, die am Wochenende in einem Essener Freibad ein zwölf und ein 13 Jahre altes Mädchen sexuell belästigt haben sollen, ist Haftbefehl erlassen worden. Es gehe um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, teilte die Polizei gestern mit. Bei den 20 und 24 Jahre alten Tatverdächtigen handele es sich um anerkannte Asylbewerber aus Syrien, berichtet die Staatsanwaltschaft Essen.

Laut Staatsanwaltschaft hatten sich die Männer und die Mädchen ein oder zwei Tage zuvor im Gruga-Bad kennengelernt und gemeinsam Ball gespielt. Am Samstag sei es in einem Becken zu unerwünschten sexuellen Handlungen gekommen, sagt Oberstaatsanwältin Anette Milk. Laut eines Polizeisprechers seien die Beschuldigten "handgreiflich" geworden. Es spreche aber nichts für eine versuchte Vergewaltigung. Ein 13-Jähriger habe die Männer auf Arabisch aufgefordert, ihre Handlungen sofort zu unterlassen. Der Sicherheitsdienst des Freibads übergab sie der Polizei. Der Verdacht gegen einen weiteren 13 Jahre alten Jungen, der zunächst ebenfalls mit der Tat in Verbindung gebracht worden war, bestätigte sich laut Milk nicht. Gegen einen 33-Jährigen, der am Sonntag auch im Gruga-Bad, ein Mädchen belästigt haben soll, liegt noch kein Antrag auf Untersuchungshaft vor.

Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen verurteilte die Vorfälle und kündigte an, an besucherstarken Tagen mehr Sicherheitspersonal einzusetzen und prüfen zu lassen, "ob schon für die nächste Badesaison mittels Videoüberwachung die Sicherheit noch verbessert werden kann". Bei geringsten Anlässen würden Hausverbote erteilt.

Im Falle einer Verurteilung liege das Strafmaß für die Syrer bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren, sagt Milk. Je nachdem, wie hoch die Strafe ausfällt, kann sie sich auf den Aufenthaltsstatus der Männer auswirken. Denn generell können Menschen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland verurteilt werden, ausgewiesen werden, sagt ein Sprecher des NRW-Justizministeriums. Bislang habe dies für Strafen ab drei Jahren gegolten, im Rahmen der Asylpakete derzeit schon für Strafen ab einem Jahr. Dann kann eine Abschiebung drohen. Dabei ist für die Ausländerbehörde etwa von Belang, welche Vorstrafen die Person hat, wie lange sie in Deutschland gelebt hat, ob sie Familie hier hat und wie sicher die Situation in ihrem Heimatland ist.

Zudem könnten die Menschen Rechtsmittel gegen ihre Abschiebung einlegen, sagt Michael Bergmann von der Stadt Düsseldorf für die dortige Ausländerbehörde, und sie damit hinauszögern. "Das Verfahren kann Jahre dauern." Zahlen, wie viele Menschen aufgrund von Straftaten von einer Ausweisung betroffen seien, gebe es nicht.

(emy)
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