Köln Gericht weist Klage gegen CO-Pipeline ab

Köln · Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Leverkuseners gegen die Kohlenmonoxid-Leitung von Bayer zwischen Leverkusen und Dormagen als unzulässig abgewiesen. Der Kläger Gottfried Schweitzer hatte von der Bezirksregierung Köln verlangt, wegen der Gefährlichkeit von Kohlenmonoxid die Genehmigung für die CO-Pipeline zu widerrufen. Das Gericht entschied aber, dass er zu weit von der Pipeline entfernt wohnt, um wegen eigener Betroffenheit eine Aufhebung der Genehmigung zu verlangen.

(AZ: 14 K 2363/14) Es erklärte, zwar stehe die Gefährlichkeit von Kohlenmonoxid außer Frage. Doch sei Schweitzer nicht selbst gefährdet, weil er mehr als vier Kilometer entfernt wohne. Selbst bei einem Vollbruch der Leitung beträgt den Angaben zufolge der Ausbreitungsbereich des Kohlenmonoxids, in dem die Grenzwerte für eine Gesundheitsgefährdung überschritten werden, höchstens 600 Meter.

(epd)
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