Düsseldorf Gericht: Syrer hat Anrecht auf vollen Flüchtlingsstatus

Düsseldorf · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat gestern einem in Neuss lebenden Syrer (18) den vollen Flüchtlingsstatus zugesprochen. Der Mann habe bei Rückkehr in seine Heimat politische Verfolgung durch das Regime des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad zu befürchten, erklärten die Richter.

Das Urteil könnte richtungweisend sein: Mit vollem Flüchtlingsstatus hätten verheiratete Syrer ein Recht darauf, ihre Ehepartner und Kinder nach Deutschland zu holen; minderjährige Syrer könnten ihre Eltern nachholen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte dem Syrer nur den untergeordneten subsidiären Schutz gewährt - dies schließt den Familiennachzug aus. Das Bamf kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil stellen.

(bb)
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