Krefeld/Grefrath Geld für HIV-infizierten Sohn unrechtmäßig bezogen

Krefeld/Grefrath · Das Krefelder Amtsgericht hat gestern einen 64 Jahre alten Grefrather zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte über viele Jahre - seit Mitte der 1990er bis 2013 - von einer Wohlfahrtsstiftung für seinen mit dem HI-Virus infizierten Sohn monatliche Leistungen im vierstelligen Bereich erhalten. Im Jahr 2003 war der Sohn in eine eigene Wohnung gezogen. Darüber hatte der Grefrather die Geldgeber aber nicht informiert. Über Jahre bezog er stattdessen die Stiftungsleistungen unrechtmäßig weiter.

Um sicherzustellen, dass das Geld auch nach dem Auszug des Sohnes auf sein Konto eingezahlt wurde, fälschte der Verurteilte 2004 und 2011 dessen Unterschrift. Ende Februar 2013 flog die Täuschung auf. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann schon rund 160.000 Euro von der Stiftung erhalten. Der Beschuldigte gab den Sachverhalt bereitwillig zu.

Als der Betrug begann, sei er sowohl psychisch als auch finanziell in einer schwierigen Situation gewesen, so der Grefrather. Seine Frau war gestorben; laut Aussage des 64-Jährigen hatte sie sich in den 1980er Jahren in einem Krankenhaus durch eine Bluttransfusion mit HIV infiziert. Auch der 1986 geborene Sohn sei später positiv auf den Virus getestet worden. Mit einer Klage gegen das Hospital, in dem die Frau die Transfusion erhalten hatte, war der Mann gescheitert. Das Geld der humanitären Stiftung habe er gebraucht, "um irgendwie über die Runden zu kommen", sagte der Grefrather vor Gericht aus.

Weil sich der 64-Jährige geständig sowie reumütig zeigte und zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war, entschied sich das Schöffengericht für eine Bewährungsstrafe.

(sste)
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