Mettmann Falschfahrern kann der Führerschein entzogen werden

Mettmann · Dem 84-Jährigen, der am Sonntag fast 40 Kilometer als Geisterfahrer auf der Autobahn 57 unterwegs war, könnte der Führerschein entzogen werden. Erst mit einem Nagelband hatte die Polizei die Irrfahrt des Mettmanners beenden können. Er sei offensichtlich verwirrt gewesen. Wie ein Polizeisprecher mitteilte, müsse sich nun das Straßenverkehrsamt mit dem Fall befassen und werde eventuell klären, ob der Mann noch in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.

Liegen wie hier konkrete Zweifel der Polizei vor, werde die Person in der Regel zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, berichtet eine Sprecherin des Kreises Mettmann. Bei Bedenken müsse ein Attest des Hausarztes vorgelegt werden. In einfachen Fällen könne der Führerscheinentzug auch durch Auflagen verhindert werden, etwa die Anschaffung eines Hörgerätes oder einer Brille.

(emy)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort