Düsseldorf Debatte um Gleichstellungs-Gesetz

Düsseldorf · Die Landesregierung will Frauen fördern. Wie weit darf sie dafür gehen?

Im Streit um die neue Dienstrechtsreform bestreitet die Landesregierung auf Nachfrage, dass ihr Entwurf Männer diskriminiert. Er wirke nur "auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin" und diene der Gleichstellung, so eine Sprecherin.

Der renommierte Verfassungsrechtler Stefan Huster von der Ruhr-Universität Bochum versteht das Gesetz, das die Regierungsparteien heute beschließen wollen, aber trotzdem so: "Rot-Grün will Frauen auch dann bei Führungspositionen bevorzugen, wenn sie geringfügig schlechter qualifiziert sind als Männer." FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel sagt: "Vielleicht weiß die Landesregierung ja selbst nicht mehr, was für ein Gesetz sie da beschließen will. Die beabsichtigte Benachteiligung von Männern ist eindeutig."

In dem Entwurf steht: "Frauen sind bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern (...)". Das entspricht fast wörtlich der bisherigen Regelung. Neu ist das "im Wesentlichen". Und folgender Zusatz: "Von einer im Wesentlichen gleichen Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (...) ist auszugehen, wenn die jeweils aktuelle Beurteilung der Bewerberin und des Mitbewerbers ein gleichwertiges Gesamturteil aufweist."

Das "Gesamturteil" ist in der Praxis aber kaum noch relevant, seit bis zu 30 Prozent aller Landesbeamten laut Laufbahnverordnung mit "sehr gut" oder "gut" beurteilt werden sollen. Faktisch erfolgt die Beurteilung innerhalb der Spitzengruppe deshalb über "Bewertungspunkte", die die Beamten zusätzlich zur Gesamtnote erhalten. Diese können auch bei formal gleicher Gesamtnote erhebliche Qualifikationsunterschiede beschreiben. Ein "sehr guter" Mann mit hoher Punktzahl und damit besserer Qualifikation hätte dann gegen eine "sehr gute" Frau mit niedrigerer Punktzahl und Qualifikation kaum noch Chancen. Witzel: "Das verstößt gegen Verfassungsgrundsätze der Beförderung nach Leistung und Befähigung und muss verhindert werden."

So einfach ist es aber auch wieder nicht. Zwar verstoße die beabsichtigte Regelung gegen das auch von Witzel beschriebene Verfassungsprinzip der "Bestenauslese", sagt Verfassungsrechtler Huster. Andererseits könne damit aber unter Umständen eine Geschlechter-Schieflage in Führungspositionen zugunsten von Frauen korrigiert werden. Huster: "Hier konkurrieren zwei Verfassungsziele: Gleichstellung und Bestenauslese. Deshalb ist unvorhersehbar, wie eine Verfassungsklage gegen ein solches Gesetz ausgehen würde."

(tor)
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