Düsseldorf Bordell-Skandal: Wollersheim wird entschädigt

Düsseldorf · Nach dem bundesweit beachteten Düsseldorfer Rotlicht-Skandal hat der prominente Ex-Bordellbesitzer Bert Wollersheim nach Justizangaben Anspruch auf Schadenersatz. Einen entsprechenden Beschluss habe das Landgericht bereits im Januar gefällt, sagte Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve. Demnach muss er für 49 Tage U-Haft aus der Staatskasse entschädigt werden. Doch einen Millionenbetrag, den ein Wollersheim-Anwalt daraus angeblich herleiten will, wird die frühere Rotlicht-Größe wohl nicht einstreichen können.

Nach dem bundesweit beachteten Düsseldorfer Rotlicht-Skandal hat der prominente Ex-Bordellbesitzer Bert Wollersheim nach Justizangaben Anspruch auf Schadenersatz. Einen entsprechenden Beschluss habe das Landgericht bereits im Januar gefällt, sagte Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve. Demnach muss er für 49 Tage U-Haft aus der Staatskasse entschädigt werden. Doch einen Millionenbetrag, den ein Wollersheim-Anwalt daraus angeblich herleiten will, wird sein Mandant wohl nicht einstreichen können.

Wollersheim war als Rotlichtgröße bundesweit bekannt geworden. Er kam in Haft, weil Freier betäubt und ausgeplündert worden waren. Seine Häuser wurden geschlossen. Wollersheim kam nach sieben Wochen Untersuchungshaft auf freien Fuß: Die Ermittlungen hatten ihn entlastet. Es folgten jedoch Firmenpleite und Privatinsolvenz.

(RP)
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