Köln/Berlin Baumarkt-Kunde kaufte Chemikalien für Drogen

Köln/Berlin · Der 44-Jährige wollte offenbar doch keine Bombe bauen. Aber wie einfach kommt man an die Stoffe?

Der Mann, der am vergangenen Freitag in einem Pulheimer Baumarkt in großen Mengen Chemikalien eingekauft hat, hat sich der Polizei gestellt. Er wurde vorläufig festgenommen. "Möglicherweise wollte er mit den Substanzen Drogen herstellen", sagte eine Kölner Polizeisprecherin. Das habe die Vernehmung ergeben.

Die Polizei hatte den 44-Jährigen vorgestern zur Fahndung ausgeschrieben und Fotos von ihm veröffentlicht. Es bestand der Verdacht, dass er mit Chemikalien eine Bombe hätte bauen können. Doch bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden Beamte Drogen. "Aus den Ermittlungen zu seiner Person und seinem Lebensumfeld lassen sich keine Anhaltspunkte dafür ableiten, dass er die Chemikalien zu anderen Zwecken als für Drogen erworben hat", teilte die Kölner Polizei mit.

Anders im April 2015, als nahe Frankfurt eine Baumarktmitarbeiterin ein Ehepaar der Polizei meldete, das große Mengen Chemikalien eingekauft hatte. Später fanden die Beamten in der Wohnung des Paars eine Rohrbombe, scharfe Munition und weitere Chemikalien. Derzeit läuft der Gerichtsprozess.

Wie einfach ist es, an Chemikalien für Sprengstoff zu kommen? Viele Stoffe, die für den Bau von Bomben geeignet sind, werden in Apotheken oder Baumärkten verkauft. Sie kommen etwa in Haarbleichmitteln, Abflussreiniger oder Kühlkompressen vor. Laut EU-Verordnung von 2013 sind Verkäufer im Einzelhandel aber dazu verpflichtet, "verdächtige Transaktionen, erhebliches Abhandenkommen und Diebstähle" von bestimmten Chemikalien der Polizei zu melden. Das betrifft mehrere Grundstoffe bei festgeschriebenen Konzentrationen und Mischungen. Was müssen Verkäufer genau tun? Bundeskriminalamt und Bundesinnenministerium haben einen Flyer an betroffene Verkaufsstellen herausgegeben, in denen klare Handlungsanweisungen stehen. So sind Händler gesetzlich verpflichtet, die Personalien und Kontaktdaten von Kunden aufzunehmen und sie nach plausiblen Gründen für den Kauf zu fragen. Kunden müssen zudem der Polizei gemeldet werden, wenn sie sich beim Kauf der betroffenen Chemikalien zum Beispiel nervös verhalten, bei der Bestellung größerer Mengen nur eine Privatadresse angeben oder mit Bargeld bezahlen. Fällt das in einem Geschäft auf, müssen Verkäufer der Polizei Angaben zu der Person machen, auch wenn der Kunde sich vielleicht am Ende gegen den Kauf entscheidet. 2014 wurden laut Ministerium elf Personen bundesweit gemeldet.

Welche Stoffe sind auf dem Index? Den Bestimmungen der EU-Verordnung unterliegen Wasserstoffperoxid (in Bleich- und Reinigungsmitteln), Nitromethan (Treibstoff für Modellmotoren), Salpetersäure (Metallbehandlung), Natrium- und Kaliumchlorat (Bleichmittel), Ammoniumnitrat (Dünger, Kühlkompressen), Aceton (Nagellackentferner), Hexamin (fester Brennstoff für Campingkocher), Schwefelsäure (Abflussreiniger), Kalium- und Natriumnitrat (Dünger oder Konservierungsstoff für Lebensmittel) und Kalkammonsalpeter (Düngemittel).

(RP)
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