Moers Asylbewerber soll Schafe gestohlen und gegessen haben

Moers · Vor vier Monaten hat die Polizei eine Bande gefasst, die für mehrere Einbrüche im Rheinland verantwortlich sein soll. Jetzt hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Anklage gegen vier Männer erhoben. In einem der Fälle geht es um zwei Schafe, die einer der Angeklagten gegessen haben soll.

Die vier Männer im Alter zwischen 24 und 42 Jahren sollen als Mitglieder einer Paketboten-Bande im gesamten Rheinland aktiv gewesen sein. Ihnen wird vorgeworfen, in 16 Fällen in Duisburg, Langenfeld, Rheinberg, Neuss, Straelen, Wachtendonk und Moers in Einfamilienhäuser eingebrochen und Elektrogeräte sowie Bargeld gestohlen zu haben. An den Taten sollen die Männer in unterschiedlicher Konstellation beteiligt gewesen sein.

Besonders kurios ist einer der Anklagepunkte: So soll einer der Einbrecher in Moers zwei Hausschafe von einer Weide gestohlen und sie später verspeist haben. Das bestätigte der ermittelnde Staatsanwalt Alexander Dierselhuis. Der Haupttäter (42) ist den Ermittlern zufolge ein Asylbewerber aus Südosteuropa, der seit November 2014 in einer Unterkunft in Moers gemeldet ist. Die anderen drei Männer stammen ebenfalls aus Südosteuropa.

Die mutmaßlichen Täter wurden als Paketboten-Bande bekannt. Einer der Männer war als Aushilfe bei einem großen Paketzusteller angestellt. Seine Aufgabe war es, Häuser auszukundschaften und seine Komplizen nachts dorthin zu fahren, sagt Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück. "Außerdem soll er für den Absatz des Diebesgutes zuständig gewesen sein." Die drei anderen sollen in die Häuser eingestiegen sein.

Bei ihrer Festnahme im November vergangenen Jahres war zunächst die Rede von 46 Fällen und Diebesgut im Wert von 90.000 Euro. Dass sie nun in nur 16 Fällen angeklagt werden, hat mit der Beweislage zu tun, erklärt Herrenbrück. "Die Anklage beschränkt sich auf die eindeutigen Fälle, in denen DNA-Spuren oder Fingerabdrücke gefunden wurden", so der Oberstaatsanwalt.

Noch gibt es keinen Termin für den Prozessbeginn. "Die Angeklagten haben einige Wochen Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern", erklärt Herrenbrück. Erst danach würde ein Termin festgesetzt.

(RP)
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