Düsseldorf Angestellte Lehrer drängen ins Beamtenverhältnis

Düsseldorf · Als nicht nachvollziehbar empfindet die "Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer" (SchaLL) die NRW-Regelung, wonach das Höchstalter zur Verbeamtung bei 42 Jahren liegt. In anderen Bundesländern könne man mit einem deutlich höheren Alter noch ins Beamtenverhältnis übernommen werden, so Schall-Sprecher Rainer Lummer. In Hessen liege die Grenze erst bei 50 Jahren, in Thüringen immerhin noch bei 47.

Bei der Beschränkung auf 42 Jahre handle es sich um Altersdiskriminierung, die den Richtlinien der Europäischen Union zuwiderlaufe, betonte Lummer. Daher habe seine Organisation jetzt Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel eingelegt. Man rechne mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr.

Dass die Lehrkräfte ins Beamtenverhältnis drängen, liege auf der Hand. Zwar leisteten die landesweit rund 40.000 angestellten Lehrer (bundesweit 200.000) dieselbe Arbeit, erhielten jedoch rund 500 Euro netto im Monat weniger als ihre verbeamteten Kollegen. Innerhalb von 20 Jahren ergebe sich eine Differenz von rund 120.000 Euro. Außerdem stünden sie sich bei der Altersversorgung deutlich schlechter. Das Gefälle betrage monatlich bis zu 1000 Euro netto. Das sei eine "Ungeheuerlichkeit", kritisierte Lummer.

Der von SchaLL mit der Beschwerde beauftragte Rechtsanwalt Frank Schulze (Münster) sagte, der Landtag habe 2015 zwar die Höchstgrenze von 40 auf 42 Jahre heraufgesetzt. Es fehle aber eine detaillierte Begründung, warum sich der Gesetzgeber für diese Altersgrenze entschieden habe. Das Argument, dass eine noch höhere Aufstockung für die Landeskasse eine zu hohe Belastung darstelle, reiche nicht aus. Es bleibe nämlich vielfach außer Acht, dass die angestellten Lehrkräfte bei der Rentenversicherung über die Jahre Versorgungsansprüche erworben hätten, die bei ihrer Übernahme ins Beamtenverhältnis und der späteren Altersversorgung angerechnet würden.

(hüw)
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