Köln Ämterstreit um Kölner Pannen-Blitzer

Köln · Der Streit um die Entschädigung von Tausenden Autofahrern, die zu Unrecht auf der A 3 geblitzt wurden, geht weiter. Erst hatte die Stadt Köln mitgeteilt, es gebe eine Lösung. Die Bezirksregierung Köln will jetzt aber nur "Härtefälle" nach dem NRW-Gnadenerlass entschädigen. Das bestätigte eine Sprecherin. Wie diese definiert sind, werde jedoch noch geklärt. Als Beispiel nannte sie den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes. Gestern twitterte die Behörde eine E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer, an die sich Betroffene wenden können.

Auf Nachfrage teilte die Sprecherin mit, die Anwendung des Gnadenerlasses betreffe nur Fälle, in denen das festgesetzte Bußgeld höher als 250 Euro liege, in denen das normale Bußgeldverfahren aber nicht wieder aufgenommen werden konnte. In so einem Fall könnten Autofahrer ein Gnadenersuch an die Stadt Köln stellen, die dann die Unterlagen an die Bezirksregierung weiterleite. Für den Fall, dass das Bußgeld unter 250 Euro liegt und bereits bezahlt worden ist, besteht aus Sicht der Bezirksregierung keine Chance, das Geld zurückzuerhalten, sagte die Sprecherin. Grundlage dafür sei die geltende Rechtssprechung für Bagatelldelikte.

Die Aussagen der Bezirksregierung stehen teils in direktem Widerspruch zu denen der Stadt Köln, die eine Sprecherin gestern so auch noch einmal bestätigte. Demnach könne "in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das zu viel gezahlte Bußgeld erstattet werden kann", hieß es. Die Stadt werde das Verfahren "durch eine unbürokratische Entgegennahme der Anträge der betroffenen Fälle unterstützen". Dafür will sie ein Online-Formular einrichten.

Etwa 400.000 Autofahrer sind vom fehlerhaften Blitzer am Dreieck Heumar betroffen. Der Blitzer war von Februar bis Dezember 2016 auf Tempo 60 eingestellt, obwohl die Beschilderung Tempo 80 auswies.

Verkehrsrechtler Peter-Josef Krall rät Betroffenen, deren Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, Einspruch zu erheben und die Einstellung zu beantragen. Bei beendeten Verfahren gilt: "Liegt das Bußgeld über 250 Euro oder wurde ein Fahrverbot erteilt, kann die Wiederaufnahme beantragt werden."

(hebu)
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