Düsseldorf Ab Dezember gilt Wohnsitz-Pflicht für Flüchtlinge

Düsseldorf · Ab 1. Dezember werden in NRW neu anerkannte Asylbewerber den Kommunen zugewiesen, in denen sie dann auch bleiben müssen. Dabei gilt ein neuer Schlüssel: Für die Zuweisung sind künftig zu 80 Prozent die Einwohnerzahl der Kommune und je zu zehn Prozent die Fläche und der Arbeitsmarkt ausschlaggebend.

Außerdem sollen besondere Belastungen der Kommunen (Hartz-IV) infolge der EU-Freizügigkeit berücksichtigt werden. Nach Angaben von NRW-Integrationsminister Rainer Schmeltzer (SPD) könnten vor allem die Ruhrgebietsstädte und Kommunen mit Wohnungsmangel mit niedrigeren Zuweisungen als bisher rechnen. Flüchtlinge, die in einer anderen Stadt eine Arbeit finden, sind von der Wohnsitz-Pflicht ausgenommen. Schmeltzer: "Wir wollen keinem etwas verbauen."

(hüw)
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