Düsseldorf 800 Euro Strafe für Exhibitionisten in S-Bahn

Düsseldorf · Der Mann, der am Wochenende einer Frau unter den Rock fotografierte, wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.

Im Schnellverfahren hat das Amtsgericht Düsseldorf gestern einen Zugreisenden vier Tage nach seinen exhibitionistischen Handlungen in einer S-Bahn zu 800 Euro Strafe verurteilt.

Der Asylbewerber, der mehrere Alias-Namen und Geburtsdaten führt, soll frühmorgens bei einer Fahrt vom Flughafen zum Düsseldorfer Hauptbahnhof einer schlafenden Mitreisenden unter den Rock fotografiert, dann ein paar Sitzreihen weiter in Sichtweite von anderen Frauen Hand an sich gelegt haben. Der Familienvater aus dem Iran, dessen Alter ursprünglich mit 46 angegeben wurde, nun aber 39 Jahre alt sein soll, hatte in einem früheren Prozessversuch am Dienstag noch andere Geburtsdaten genannt und auch bestritten, sich vor den Frauen entblößt zu haben. Seine Handy-Fotos vom Intimbereich der schlafenden Mitreisenden stellte er zudem als Zufallsprodukt dar. Er sei stark angetrunken gewesen und habe nicht gewusst, was er mache, ließ er über einen Dolmetscher ausrichten. Gestern gab er die Fotos (die bei der Festnahme am Hauptbahnhof auf seinem Handy entdeckt und beschlagnahmt worden waren) zu und gab an, die Frau habe ihm gefallen - und weil sie einen Minirock trug, habe er keine Fotos von ihrem Gesicht gemacht. Geleugnet hat er bis zum Urteil jedoch, dass er sich kurz danach in Sichtweite anderer weiblicher Fahrgäste befriedigt haben soll. Eine der Augenzeuginnen, die am Dienstag nicht erschienen war und gegen die deswegen ein Ordnungsgeld verhängt worden war, sagte gestern aber das Gegenteil aus. Allein wegen dieser exhibitionistischen Handlung wurde er nun verurteilt.

Der Staatsanwalt beantragte eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten, die Richterin fand aber, dass 800 Euro Geldstrafe für den Hartz-IV-Empfänger deutlicher spürbar sei. Nach dem Urteil kam der Angeklagte aus der Untersuchungshaft frei. Erledigt ist der Fall des Familienvaters für die Justiz damit allerdings nicht. Wie im Prozess bekannt wurde, wird gegen ihn schon seit Juni wegen eines ähnlichen Sexualdelikts in Olpe ermittelt. Dort soll er in einem Schwimmbad ebenfalls Handy-Fotos gefertigt haben. Ob es deswegen zu einer weiteren Anklage kommen wird, ist noch ungewiss.

(wuk)
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