Denpasar Was Bali-Urlauber wissen müssen

Denpasar · Die Bilder aus Bali sind beängstigend: Kilometerhoch türmt sich der Rauch über dem Vulkan Mount Agung. Für Urlauber hat das direkte Auswirkungen. Eine Reiserechtlerin und ein Arbeitsrechtler erklären, was Touristen beachten sollten.

Aus Angst vor einem Ausbruch des Vulkans Agung auf Bali bleibt der internationale Flughafen der Ferieninsel vorerst geschlossen. Die indonesischen Behörden verlängerten das Flugverbot gestern um einen weiteren Tag, wie ein Sprecher des Flughafens nahe der Insel-Hauptstadt Denpasar mitteilte. Befürchtet wird, dass Vulkanasche die Triebwerke der Flugzeuge beschädigen könnte. Zudem trieb der Wind Asche auf die Start- und Landebahn des Flughafens. Mittlerweile hängen mehrere Tausend Urlauber auf Bali fest. Mehr als 400 Flüge wurden gestrichen. Aktuell halten sich nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes (DRV) auch mehr als 5500 deutsche Touristen auf Bali auf. Viele hätten längere Aufenthalte gebucht, so dass sie nicht sofort weg müssen. Der Flughafen auf der Nachbarinsel Lombok wurde inzwischen wieder geöffnet. Wie ist die aktuelle Lage? Höchst bedrohlich. Der Agung ist schon seit mehreren Wochen ziemlich aktiv. Im September wurde schon einmal jederzeit mit einem Ausbruch gerechnet. Dann beruhigte sich die Lage. Jetzt gilt wieder Alarmstufe Rot. Die ersten Eruptionen gab es schon. Indonesiens Katastrophenschutzbehörde warnt, dass eine "größere Explosion" unmittelbar bevorsteht. Die Gegend rundum wurde auf zehn Kilometern zur Sperrzone erklärt. 100.000 Anwohner wurden aufgefordert, sich in Sicherheit zu bringen. Wann bricht der Agung heftig aus? Der "Big Bang" kann nach Meinung von Experten jederzeit passieren - oder auch überhaupt nicht. Die Vulkanologin Jacqueline Salzer vom GeoForschungsZentrum (GFZ) Potsdam sagt: "Prinzipiell ist auch möglich, dass er sich erst mal wieder beruhigt." Wahrscheinlich ist das aber nicht. Die größte Sorge ist, dass der Berg wieder einschläft, die Anwohner zurückkehren und es dann plötzlich knallt. Wie war das beim letzten Mal? Beim letzten großen Ausbruch 1963 dauerte es mehrere Wochen, bis es nach den ersten kleineren Eruptionen zur Katastrophe kam. Damals, nach 120 Jahren Ruhe, glaubten viele sogar schon, der Vulkan sei erloschen. Dann aber kamen mehr als 1100 Menschen ums Leben - eine der schlimmsten Katastrophen der vergangenen Jahrzehnte. Wie groß ist die Gefahr für Touristen? Nicht besonders groß. Der Agung liegt mehr als zwei Autostunden von Balis Urlauber-Hochburgen wie Kuta oder Ubud entfernt. Von den mehr als fünf Millionen Touristen, die pro Jahr auf die Insel kommen, sehen ihn die meisten deshalb nur aus der Ferne. Allerdings gibt es auch welche, die nun erst recht zum Agung kommen, um Fotos und Videos zu machen. Ein Franzose sagte dem Lokalsender Metro TV: "Das ist eine Gelegenheit, die man nur einmal im Leben bekommt." Was können Rucksacktouristen und Einzelreisende unternehmen? Wer ganz individuell auf die Ferieninsel Bali reisen möchte, ist zunächst auf sich allein gestellt, sagt Sabine Fischer-Volk, Reiserechtlerin von der Verbraucherzentrale Brandenberg. "Wenn Flüge nicht stattfinden können, haben Urlauber zwei Rechte: Sie können im Luftbeförderungsvertrag bleiben und verlangen von der Airline eine zeitnahe Ersatzbeförderung. Oder sie treten vom Vertrag zurück und bekommen das Geld wieder." Da ein Vulkanausbruch als höhere Gewalt zu werten sei, kämen aber keine Entschädigungsansprüche oder Ähnliches hinzu. Auch Ausweichquartiere oder andere Reisekosten müssen solche Reisende selbst bezahlen. Mit Hotels, Fluggesellschaften oder Mietwagenanbietern könne man aber über Kostenteilung verhandeln. Wie ist die Situation für Gäste eines Reiseveranstalters? Pauschalurlauber haben ihren Veranstalter als Ansprechpartner, an diesen sollten sie sich als erstes wenden. Das empfiehlt auch das Auswärtige Amt. Der Veranstalter müsse sich auch darum kümmern, Urlauber zurückzubringen. "Der kann aber auch keine Wunder vollbringen", sagt Fischer-Volk. Und die Kosten für einen erzwungenen längeren Bali-Aufenthalt in einer Unterkunft müssten Reisende selbst tragen, da es sich bei dem Vulkanausbruch um höhere Gewalt handele. Mehrkosten für die Rückbeförderung teilen sich allerdings Urlauber und Veranstalter. Sollte der Veranstalter auch nach ein bis zwei Tagen untätig bleiben, könne man selbst die Rückreise organisieren und die Hälfte der Mehrkosten vom Veranstalter zurückverlangen.

Sollte eine Bali-Reise jetzt nicht stattfinden können, können Urlauber von ihrem Veranstalter ein Alternativangebot verlangen - zum Beispiel eine gleichwertige Reise an einen anderen Ort. Auch eine kostenfreie Stornierung geplanter Bali-Reisen sei aktuell möglich, sagt Reiserechtlerin Sabine Fischer-Volk. Schadenersatzansprüche gebe es dagegen nicht. Bali ist einer von vielen Stopps unterwegs - kann ich jetzt kündigen? Bei Rundreisen und Kreuzfahrten mit einem Stopp auf Bali kommt es darauf an, wie wichtig der Aufenthalt auf der Insel für das Angebot insgesamt ist. "Ist es ein prägender Abschnitt, kann man die ganze Reise wegen erheblicher Mängel möglicherweise stornokostenfrei kündigen", sagt Fischer-Volk. Sollte Bali als kleinerer Teil der Reise ausfallen, können die Urlauber Mängelansprüche geltend machen. Wie reagieren Reiseveranstalter? Tui rät Urlaubern, die bis einschließlich 4. Dezember von Deutschland aus nach Bali reisen wollen, dringend, ihre Reiseabsichten zu überdenken. Gäste werden derzeit aktiv über die Lage vor Ort informiert und können ihre Reise gebührenfrei umbuchen oder stornieren. Betroffene Kunden werden gebeten, sich dafür an ihre jeweilige Buchungsstelle zu wenden. Alle Tui-Urlauber vor Ort sind wohlauf und in Sicherheit, teilte der Veranstalter mit. Die Hotels liegen außerhalb der von den Behörden eingerichteten Sicherheitszone. Derzeit befinden sich 250 deutsche Tui-Urlauber auf Bali, der Großteil davon im Süden des Landes. All jene, die aufgrund der Flughafenschließung ihre Heimreise nicht wie geplant antreten können, werden vor Ort in Hotels untergebracht, versorgt und durch die Reiseleitung betreut. Tui kommt für Mehrkosten auf. Was passiert, wenn Berufstätige nicht rechtzeitig wieder bei der Arbeit sind? Das Risiko liegt in solchen Fällen beim Arbeitnehmer, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht: "Ich habe als Arbeitnehmer die Pflicht, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen - bin ich nicht da, gibt es kein Entgelt für die versäumte Zeit." Das sei bei der Rückkehr aus dem Urlaub ebenso wie beim Weg zur Arbeit, wenn es schneit oder glatt ist, so der Experte.

Um einen Pflichtverstoß, der arbeitsrechtliche Konsequenzen hat - eine Abmahnung oder Kündigung -, handelt es sich allerdings meistens nicht. "Dafür fehlt in der Regel das Verschulden", sagt Bredereck. "Wichtig ist aber, dass ich alles mir Zumutbare getan habe, um den Ausfall zu vermeiden." Arbeitnehmer sollten in solchen Fällen auf jeden Fall den Vorgesetzten informieren, und zwar unverzüglich - genau wie bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit.

(dpa)
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