Stiftung Warentest Wo AirBnB, Booking.com und Co. tricksen

Düsseldorf · Ein Hotel, eine Ferienwohnung oder ein Privatzimmer im Internet zu buchen, klappt meist gut. Verbraucher können aber auch in Fallen tappen: Die Stiftung Warentest hat insgesamt 21 Portale für Hotelzimmer, Ferienwohnungen- und Häuser sowie für Privatunterkünfte getestet - und erklärt die Tricks einiger Portale.

 Die Startseite von Airbnb.com

Die Startseite von Airbnb.com

Foto: Screenshot: Airbnb.com

Viele Verbraucher machen gute Erfahrungen, wenn sie im Netz Ferienwohnungen oder Privatzimmer buchen. Es kann aber auch etwas schief gehen: Die Urlauber werden auf bestimmte Unterkünfte gelenkt, ihnen werden Versicherungen als "Abofallen" aufgedrängt, es gibt unerlaubte Klauseln in den Geschäftsbedingungen oder sie müssen im Fall einer Auseinandersetzung in einem anderen Land klagen, weil das Portal keine Niederlassung in Deutschland hat.

Bei einem Portal werden nicht die günstigsten oder von den Gästen am besten bewerteten Hotels auf den ersten Plätzen gelistet, sondern diejenigen, die eine höhere Provision bezahlt haben. Bei einem anderen sind die Gesamturteile für die Unterkünfte nicht nachvollziehbar. Wer bei einem dritten bucht, bekommt eine Reiserücktrittsversicherung aufgedrängt, die sich ohne rechtzeitige Kündigung um ein Jahr verlängert und deren Prämie sich im zweiten Jahr fast verdoppelt.

Manche Portale haben keine Niederlassung in Deutschland. Bei Auseinandersetzungen müssen die Kunden deshalb in Irland oder den Niederlanden klagen. Bei einem Anbieter gibt es nicht einmal ein Impressum, andere haben mehrere unerlaubte Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der beste Anbieter für Hotelbuchungen im Internet ist laut Test-Ergebnis HRS, bei den Portalen für Ferienwohnungen und — häuser liegt Casamundo vorn. Bei den Privatzimmer-Portalen schneidet nur 9flats.com "gut" ab.

Ungewöhnliche Unterkünfte zur Miete
17 Bilder

Ungewöhnliche Unterkünfte zur Miete

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Foto: Airbnb

Der ausführliche Test Onlineportale für Ferienunterkünfte erscheint in derSeptember-Ausgabe der Zeitschrift "test" (ab 27.08.2015 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/ferienunterkuenfte abrufbar.

(RPO)
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