Fluggastrechte Dürfen Airlines Flüge einfach überbuchen?

Düsseldorf · Die US-Fluggesellschaft United Airlines hat einen Passagier gewaltsam aus der Kabine entfernen lassen, weil das Flugzeug überbucht war. Auch deutsche Fluggesellschaften überbuchen regelmäßig Flüge - aber ist das erlaubt? Und welche Rechte haben Fluggäste in einer solchen Situation?

Diese Rechte haben Sie als Flugpassagier
Infos

Diese Rechte haben Sie als Flugpassagier

Infos
Foto: dpa/Henning Kaiser

Zwei Sicherheitskräfte stehen im Gang eines Flugzeugs. Sie zerren einen Passagier von seinem Sitz und schaffen ihn aus der Maschine - diese Bilder kursieren derzeit überall im Netz. Es sind Handyaufnahmen anderer Passagiere.

Viel bekannt ist bislang nicht über den Vorfall. Nur so viel: Die Maschine war überbucht und Passagiere wurden aufgefordert, freiwillig und gegen Entschädigung einen späteren Flug zu nehmen. Ein Vorgehen, das auch in Deutschland gängig ist.

"Überbuchungen werden vorgenommen, weil erfahrungsgemäß nicht alle Passagiere zu einem Flug erscheinen", sagt Carola Scheffer vom Bundesverband Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). "Diese sogenannten No-Shows auszugleichen, macht sowohl ökologisch als auch ökonomisch Sinn."

Zu welchem Prozentsatz eine Maschine überbucht werden kann, berechnen spezielle Programme. Dafür werden Erfahrung, Flugroute und Zeitpunkt des Fluges berücksichtigt. "In Zeiten, in denen extrem viel geflogen wird, werden die Flieger zum Beispiel nicht überbucht", sagt Anja Lindenstein, Sprecherin der Lufthansa. "Etwa zu Ferienbeginn oder wenn in einer Stadt ein großer Kongress oder eine Messe stattfindet."

Trotzdem: Immer wieder kommt es auch in Deutschland vor, dass die Berechnungen nicht ganz stimmen - und ein Flieger zu voll ist. "In so einem Fall wird erst mal gefragt, ob Passagiere gegen eine Entschädigung freiwillig bereit sind, einen späteren Flug zu nehmen", sagt Scheffer vom BDL. Die Entschädigung beträgt je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro.

"Finden sich keine oder nicht genügend Freiwillige, wird im nächsten Schritt auf die Check-in-Zeit geachtet und darauf, welche Passagiere am leichtesten umgebucht werden können", sagt Scheffer. Konkret bedeutet das: Wer sehr spät eincheckt, kann auf einen anderen Flug umgebucht werden. Und wer keinen allzu exotischen Anschlussflug hat. "Passagiere, die einen Anschlussflug haben, der nur ein mal die Woche geht, haben Vorrang. Geht er aber alle paar Stunden, kann man sie auch auf einen späteren Flug verlegen", sagt Scheffer.

Einen Anspruch auf die Beförderung haben Passagiere jedoch in jedem Fall - wenn auch nicht zwingend im ursprünglich gebuchten Flieger. "Die Passagiere schließen einen Vertrag mit der Airline ab und sind somit geschützt. Welche Entschädigungen ihnen in so einem Fall zustehen regelt die Fluggastrechte-Verordnung", sagt die Expertin des BDL.

(ham)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort