Urlaub 2019 Wie Sie die Brückentage geschickt nutzen

Düsseldorf · Urlaubsplanung gehört - abgesehen vom Urlaub selbst - zu den schönsten Beschäftigungen im Jahr. Und weil die Brückentage immer hart umkämpft sind, lohnt es sich für Arbeitnehmer, sie schon frühzeitig einzureichen. Was Sie für 2019 wissen müssen.

28 Bilder, die Lust auf Urlaub machen
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Foto: shutterstock/ Samot

29 Urlaubstage einreichen und 67 frei bekommen? Das klingt nicht nur traumhaft schön. Mit ein wenig Planung, kann es auch wahr werden. Neun deutsche Feiertage gelten bundesweit. NRW kommt 2019 auf elf gesetzliche Feiertage. Das liegt an den Feiertagen Fronleichnam (20. Juni 2019) und Allerheiligen (1. November 2019), die nicht für alle Bundesländer gelten. Schüler können sich in NRW übrigens über 59 Ferientage freuen.

Durchschnittlich hat jeder Deutsche 28 Urlaubstage im Jahr. Wer die 30er-Marke knackt, der kann 2019 richtig abräumen. In NRW schafft man es mit 34 Urlaubstagen im besten Fall auf 80 freie Tage. Hier erfahren Sie, wie das geht:

Das Jahr im Überblick:

  • Neujahr: Das Jahr 2019 lädt direkt zu Beginn zu einem Urlaub ein. Wer ab Silvester bis zum 4. Januar Urlaub macht, kann Dank des Feiertages am 1. Januar ganze neun Tage Urlaub machen für vier eingereichte Tage. Nicht so gut steht der Kalender im Januar diesmal für Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt. Ihr Feiertag Heilige Drei Könige fällt auf einen Sonntag. Beantragen Sie Urlaub vom 31.12.2018 bis zum 4.1. 2019.
  • Karneval: Bis Ostern - 2019 Mitte April - herrscht traditionell eine Durststrecke ohne gesetzliche Feiertage. Deshalb haben sich die Narren und Jecken im Rheinland, in Mainz und in Süddeutschland mit dem Karneval eine eigene Feierzeit geschaffen. Von Weiberfastnacht am Donnerstag, den 28. Februar, bis Rosenmontag, den 4. März, legt das närrische Treiben in vielen Karnevals- und Faschingshochburgen das Arbeitsleben lahm. In München wird der Faschingsdienstag gefeiert. Der Aschermittwoch (6. März) läutet die 40-tägige Fastenzeit im christlichen Kirchenkalender ein.
  • Ostern: Alle, die nicht gerne Karneval feiern, können sich über die Osterzeit freuen. Nach einer längeren Durststrecke gibt es hier wieder eine gute Option Urlaub zu machen. Das viertägige Osterfest geht von Karfreitag, den 19. April, bis Ostermontag, den 22. April. Es gilt als das höchste christliche Fest in Deutschland und schlägt mit drei Feiertagen zu Buche. Wer vor oder nach Ostern vier Tage Urlaub nimmt, kann zehn Tage ausspannen. Beantragen Sie Urlaub vom 15.4. bis zum 18.4. 2019.
  • 1. Mai: Nur zwei Wochen später folgt am 1. Mai der nächste Feiertag. Am besten nimmt man zwei Tage frei und bleibt fünf Tage Zuhause. Beantragen Sie vom 29.4. bis zum 3. 5. Urlaub.
  • Himmelfahrt: Christi Himmelfahrt ist am Donnerstag, den 30. Mai. Wer den Freitag dazwischen freinimmt, kommt auf vier freie Tage. Beantragen Sie Urlaub vom 27.5. bis zum 31.5.2019.
  • Pfingsten: Der Pfingstmontag (10. Juni) ist überall in Deutschland Feiertag. Die Pfingstfeiertage beginnen einen Tag früher, am 9. Juni, weil der aber immer ein Sonntag ist, haben Arbeitnehmer nicht viel davon. Beantragen Sie vom 11.6. bis zum 14.6. Urlaub.
  • Fronleichnam: In NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland kann man noch etwas länger als in den anderen Bundesländern die Juni-Sonne genießen. Kurz nach Pfingsten bekommt man mit einem Brückentag am 21. Juni vier freie Tage heraus. Dank Fronleichnam (20.6.). Beantragen Sie Urlaub vom 17.6. bis zum 21.6.2019.
  • Mariä Himmelfahrt: Das nächste Brückentag-Wochenende gilt nur für Saarländer und Bayern. Nur dort wird Mariä Himmelfahrt als Feiertag begangen - am Donnerstag, den 15. August. Mit einem freien Brückentag am Freitag, den 16. August, können also vier Tage frei gemacht werden. Beantragen Sie Urlaub vom 12.8. bis zum 16.8.2019.
  • Tag der Deutschen Einheit: Der 3. Oktober ist erheiternd für alle deutschen Arbeitnehmer. An diesem Donnerstag ist Tag der Deutschen Einheit, ein Feiertag. Vier Urlaubstage schaffen hier neun Tage Freizeit. Beantragen Sie vom 30.9. bis zum 4.10.2019 Urlaub.
  • Reformationstag: Ende Oktober ergibt sich ein mögliches Vier-Tage-Wochenende wegen des Reformationstages am Donnerstag, den 31. Oktober. Allerdings gilt dieser Tag nur in den fünf Ost-Ländern. Beantragen Sie Urlaub vom 28.10 bis zum 31.10./1.11.2019.
  • Allerheiligen: Am 1. November ist Allerheiligen. Der fällt dieses Jahr auf einen Freitag und bietet deshalb keine Möglichkeit einen Brückentag zu nehmen. Allerheiligen gilt in NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
  • Buß- und Bettag: Nur die Sachsen begehen den Buß- und Bettag der Evangelischen Kirche am Mittwoch, den 20. November, als Feiertag. Sie können aus zwei Urlaubstagen fünf freie Tage machen. Beantragen Sie Urlaub vom 18. bis 19. 11. 2019.
  • Weihnachten: Heiligabend fällt 2019 auf einen Dienstag. Das bedeutet Arbeitnehmer können in dieser Zeit fünf Tage Urlaub einreichen und dann zwölf Tage mit ihren Lieben verbringen. Beantragen Sie Urlaub vom 23. bis 31.12. 2019.
(ham/dpa)
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