Verfassungsbeschwerde Hoteliers klagen in Karlsruhe gegen Bettensteuer

Karlsruhe · Hoteliers aus Hamburg und Bremen haben gegen die umstrittene Bettensteuer Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte am Montag den Eingang der Klagen.

 Hoteliers aus Bremen und Hamburg wehren sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die sogenannte Bettensteuer.

Hoteliers aus Bremen und Hamburg wehren sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die sogenannte Bettensteuer.

Foto: dpa, Marcel Kusch

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt nach eigenen Angaben die Unternehmer. Das Bundesverfassungsgericht solle abschließend darüber entscheiden, ob Bettensteuern in Deutschland verfassungsgemäß sind oder nicht. Zuvor hatte der "Weser-Kurier" darüber berichtet.

Nach Ansicht der Kläger sind die Abgaben verfassungswidrig. Sollten die Richter ihnen recht geben, würde das nach Angaben ihres Anwalts das Aus für die Bettensteuer bundesweit bedeuten.

Touristen müssen in Bremen seit Ende 2012 ein bis drei Euro pro Übernachtung zahlen. In Hamburg orientiert sich die Anfang 2013 eingeführte Abgabe am Nettozimmerpreis. Für eine bis zu 100 Euro teure Unterkunft sind beispielsweise zwei Euro fällig. Damit verstießen die beiden Länder gegen Bundesgesetze, sagte der Rechtsanwalt Rupert Scholz von der Kanzlei Gleiss Lutz in Berlin, der die beiden Hoteliers vertritt. Diese Abgabe sei mit der Umsatzsteuer vergleichbar, die nur der Bund erheben dürfe. Außerdem konterkariere sie die steuerliche Entlastung der Hotels, die der Bund mit der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes beschlossen hatte.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt die Verfassungsbeschwerde der Unternehmer. "Es ist nur konsequent, eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen", sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Beide Hoteliers waren bereits vor Landesfinanzgerichten und dem Bundesfinanzhof mit ihren Klagen gescheitert. Der Bundesfinanzhof hatte im Juli die Bettensteuer-Gesetze der beiden Stadtstaaten für rechtmäßig erklärt (II R 32/14 und II R 33/14).

Köln hatte als erste Stadt 2010 eine Bettensteuer eingeführt. Zahlreiche Kommunen zogen nach. Manche haben sie jedoch inzwischen wieder abgeschafft. Derzeit erheben nach Angaben des Dehoga 19 Kommunen eine Übernachtungssteuer. Geschäftsreisende sind davon seit 2012 nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgenommen.

Welche Städte erheben eine Bettensteuer?

19 Kommunen erheben nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) eine Bettensteuer. Köln hat diese 2010 als erste Stadt bundesweit eingeführt. Zahlreiche Kommunen zogen nach, einige haben diese inzwischen aber wieder abgeschafft. In Niedersachsen müssen Touristen beispielsweise nur noch in Lüneburg Bettensteuer zahlen. Osnabrück, Oldenburg, Göttingen und andere Gemeinden kassierten die Abgabe später wieder - teilweise, weil Gerichte diese gekippt hatten.

Was heißt Bettensteuer?

Touristen müssen pro Übernachtung einen bestimmten Betrag zahlen. Die Höhe ist in jeder Kommune unterschiedlich. So müssen Gäste in Bremen je nach Hotelkategorie ein bis drei Euro die Nacht berappen. In Hamburg werden je nach Nettozimmerpreis zwischen 50 Cent und mehreren Euro fällig. In Köln und Lübeck müssen Touristen fünf Prozent auf den Übernachtungspreis drauflegen. Auch die Bezeichnung variiert: Mal heißt sie City-Tax, mal Kulturförderabgabe oder Tourismustaxe. Geschäftsreisende sind seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2012 davon ausgenommen.

Was bringt die Bettensteuer den Kommunen?

Mehrere Millionen jährlich spült die Steuer in die oft klammen Kassen. Bremen nahm im vergangenen Jahr 2,4 Millionen Euro ein, Hamburg 11 Millionen. Berlin soll sie in diesem Jahr sogar 35 Millionen Euro einbringen. Die Touristen schreckt die Abgabe jedoch nicht - anders als Kritiker befürchtet hatten. Nach Angaben des Bremer Finanzressorts sind die Übernachtungszahlen trotz der Steuer gestiegen.

Was sagen die Kritiker?

Sie beklagen vor allem die damit verbundene Bürokratie und fürchten, dass Gäste wegbleiben. "Es ist für alle Beteiligten ein erheblicher Mehraufwand", sagt die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges. In manchen Kommunen müssen Gäste eine Bescheinigung vorlegen, dass sie beruflich unterwegs sind. In anderen müssen die Mitarbeiter an der Rezeption den Grund der Reise erfragen. "Wir wollen nicht, dass sie zum Schnüffeln verpflichtet werden", sagt Hartges.

Warum klagen die zwei Hoteliers vor dem Bundesverfassungsgericht?

Ihrer Ansicht nach ist die Bettensteuer verfassungswidrig. Die Abgabe sei mit einer Umsatzsteuer vergleichbar, die aber nur der Bund erheben dürfe, sagt der Rechtsanwalt Rupert Scholz von der Kanzlei Gleiss Lutz in Berlin, der die Hotels vertritt. Außerdem habe der Bund die Hotels entlastet, als er den Mehrwertsteuersatz abgesenkt habe. "Jetzt wird das von den Kommunen konterkariert."

Mit ihren Klagen waren die Hoteliers zuvor vor den Landesfinanzgerichten und dem Bundesfinanzhof gescheitert. Jetzt setzen sie auf die letzte Instanz. Viele ihrer Kollegen werden das Verfahren mit Spannung verfolgen: Denn wenn die Karlsruher Richter ihnen Recht geben, stünde die Bettensteuer bundesweit vor dem Aus.

(felt/dpa)
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