Ausweispflicht an der Grenze zu Polen Reisende müssen vorübergehende Grenzkontrollen hinnehmen

Berlin · Wer sich nächste Woche auf den Weg nach Polen macht, muss sich von Montag an vorübergehend auf Grenzkontrollen einstellen. Darauf hat die Bundespolizei in Berlin und Pirna hingewiesen.

Europa ohne Grenzen: Das Schengener Abkommen
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Foto: afp, PG/LE

Abweichend von der im Schengen-Raum üblichen Praxis müssten sie sich darauf einstellen, bei Einreise per Auto, Bahn oder Flugzeug ihren Reisepass oder Personalausweis vorlegen zu müssen.

Vor dem Hintergrund mehrerer Großveranstaltungen wie dem Nato-Gipfel in Warschau, dem Weltjugendtag in Krakau und dem Papstbesuch hatte die polnische Regierung bereits im Frühjahr bekanntgegeben, dass sie in der Zeit zwischen dem 4. Juli und dem 2. August temporäre Grenzkontrollen einführt. Wie andere europäische Staaten bei ähnlichen Anlässen greift das Land dafür auf eine Ausnahmeregel im sogenannten Schengen-Abkommen zurück.

Nach Angaben der Bundespolizei sind damit "lageangepasste Grenzkontrollen" durch die polnischen Behörden möglich, um den störungsfreien und sicheren Ablauf der diversen Veranstaltungen zu garantieren. Der Grenzübertritt sei dann nur noch an bestimmten, von diesen benannten Grenzübergängen möglich. Erfahrungsgemäß sei dabei allerdings nur mit "geringfügigen Verzögerungen beim Grenzübertritt" zu rechnen, erklärten die Beamten.

(felt/AFP)
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