Benimm-Regeln gekippt Saufgelage am Strand von Palma de Mallorca wieder erlaubt

Düsseldorf/ Palme de Mallorca · Nach nicht mal einem Jahr ist der Benimmregel-Katalog für Urlauber auf Mallorca per Gerichtsbeschluss gekippt worden. Eimersaufen am Strand und Bikinitragen beim Autofahren sind demnach wieder erlaubt - fast jedenfalls. Denn die Stadt Palma schmiedet bereits Pläne, um Touristen auch künftig in Schach zu halten.

Hier feiert man in Palma de Mallorca
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"Verordnung für zivilisiertes Miteinander" heißt der Regelkatalog, der in 113 Artikeln festgelegt hat, was in der Stadt Palma de Mallorca nicht erlaubt war. Im Juni 2014 wurde er von der damaligen Inselregierung beschlossen und verabschiedet. Aufgelistet unter anderem:

  • Saufgelage auf offener Straße und am Strand
  • Menschenansammlungen, die die öffentliche Ordnung oder die Nachtruhe stören
  • Lärmbelästigung durch Musikanlagen
  • Tragen von Bikini oder Badehose auf offener Straße oder in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Uninieren auf offener Straße
  • Mitbringen von Glasflaschen an den Strand
  • Balconing (Springen vom Balkon in den Pool)
  • Sich selbst oder Kleider in Brunnen oder Seen waschen

Bis zu 600 Euro Bußgeld standen auf Verstöße gegen diese Regeln. Am Donnerstag, den 9. Februar 2016, hat ein balearisches Verwaltungsgericht nun die Verordnung gekippt.

Der Grund: Ein Anwohnerverband hatte geklagt, weil der Katalog ihre Grundrechte zu stark einschränke. Der Richter gab ihnen Recht, weil zahlreiche Artikel nicht nur die Grundrechte der Bürger verletzten, sondern auch Sanktionen vorsahen, die die Regelungen im Strafgesetzbuch überstiegen. Somit habe die Stadtverwaltung ihre Zuständigkeit überschritten, entschied der Richter laut Mallorca Zeitung. Die Verordnung wurde insbesondere am Playa de Palma kontrolliert.

Ob sich Palma-Touristen und feierlustige Einheimische in Zukunft aber wieder Saufgelage in der Öffentlichkeit erlauben dürfen, ist dennoch unklar. Noch am selben Tag hat die Stadt Palma verkündet, dass sie trotz dem Ende der "Benimmregeln" gegen Exzesse vorgehen will. Dafür will die Regierung eine alte Regel wieder einführen: sie sieht vor, dass spezielle Interventionszonen im Stadtgebiet festgelegt werden, wo die Polizei gegen Saufgelage einschreitet. In der Vergangenheit galt dies an einem Teil der Playa de Palma. Wie diese Zonen in Zukunft aussehen sollen, ist derzeit noch unklar.

Der Hotelierverband der Playa de Palma hat sich dennoch besorgt geäußert. Laut der Zeitung "Diario de Mallorca" wird eine Zunahme der Exzesse am Strand befürchtet. Ohne klares Regelwerk wären die Zuständigkeit der Behörden am Strand etwa gegen Hütchenspieler und fliegende Händler nicht klar geregelt, heißt es ebenda.

Ein Blick auf die erste Bilanz, drei Monate nach in Kraft treten der Verordnung, zeigt: unberechtigt ist diese Sorge wohl nicht. Damals hatte die Stadtverwaltung folgende Zahlen bekannt gegeben:

  1. 286 Bescheide wegen Alkoholkonsum (Bußgeld: 200 Euro)
  2. 217 Bescheide gegen Hütchenspieler (Bußgeld: 400 Euro)
  3. 688 Bescheide gegen fliegende Händler (Bußgeld: 200 Euro)

Insgesamt soll die Stadt in den ersten zwölf Wochen durch die Ahndung von Verstößen rund 18.000 Euro eingenommen haben. Ob nach der Abschaffung des Regelwerks wirklich wieder alte "Ballermann-Verhältnisse" aufkommen, bleibt abzuwarten.

(ham )
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