Lichtbild im Kinderreisepass rechtzeitig aktualisieren

Das Lichtbild in einem Kinderreisepass muss rechtzeitig aktualisiert werden. Denn ist das Kind auf dem Foto nicht mehr eindeutig identifizierbar, ist der Pass ungültig. Darauf macht die Bundespolizei in Potsdam aufmerksam. Die Behörde rät, auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, ansonsten könne es beim Grenzübertritt zu Problemen kommen. Schließlich ändert sich das Aussehen eines Kindes relativ schnell. Das Passbild und die Angaben zu Größe und Augenfarbe können jederzeit bei der zuständigen Behörde aktualisiert werden. Dafür ist allerdings die Anwesenheit des Kindes nötig.

Ein Kinderreisepass wird für die Dauer von sechs Jahren ausgestellt und kann einmalig verlängert werden, jedoch maximal bis zum zwölften Lebensjahr, erklärt die Bundespolizei.

Der Kinderreisepass ist vollwertig maschinenlesbar, das ist zum Beispiel bei der Einreise in die USA zwingend erforderlich. Dass Kinder ein eigenes Reisedokument für Auslandsreisen brauchen, gilt übrigens seit 2012. Eintragungen der Kinder im Reisepass der Eltern sind seitdem nicht mehr gültig.

(tmn)
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