Einfuhrverbot für geschützte Tiere

Wer Produkte aus geschützten Tier- und Pflanzenarten aus dem Urlaub mitbringt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Bundesamt für Naturschutz kann sogar ein Strafverfahren einleiten. Darauf macht das Hauptzollamt Berlin aufmerksam.

Der Zoll rät Reisenden, sich unter www.artenschutz-online.de und www.zoll.de über die geschützten Arten im jeweiligen Urlaubsland zu informieren.

(tmn)
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