Einfuhrverbot für geschützte Tiere
Wer Produkte aus geschützten Tier- und Pflanzenarten aus dem Urlaub mitbringt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Bundesamt für Naturschutz kann sogar ein Strafverfahren einleiten. Darauf macht das Hauptzollamt Berlin aufmerksam.
10.03.2018
, 08:33 Uhr
Der Zoll rät Reisenden, sich unter www.artenschutz-online.de und www.zoll.de über die geschützten Arten im jeweiligen Urlaubsland zu informieren.