Airline muss für verpassten Flug zahlen

Ein Passagier verpasst einen Anschlussflug, weil sich der Zubringer verspätet: In diesem Fall muss die Airline des ersten Fluges eine Entschädigung wegen Verspätung zahlen - und zwar auch dann, wenn sie den Weiterflug nicht durchgeführt hat, entschied das Landgericht Berlin in einem Berufungsverfahren (Az.: 57 S 18/14).

In dem verhandelten Fall hatten die Kläger die Fluggesellschaft ihres Zubringers auf eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht verklagt. Sie hatten ihren Anschlussflug verpasst und waren so erst mit 25 Stunden Verspätung am Urlaubsort eingetroffen. Ab drei Stunden Verspätung steht Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zu. Die erste Airline war zwar für den zweiten Flug nicht verantwortlich - aber durchaus für die Gesamtverspätung der Flugreise, entschied das Gericht. Somit musste sie die Entschädigung bezahlen.

(tmn)
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